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Inhaltsverzeichnis

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1
Hauptschalter
2
Blindverschluss
3
Sicherheits- thermostat
4
Betriebsthermostat
5
Betriebsstundenzähler
8.

WICHTIGE HINWEISE

1. Der Kessel darf nur zu den Anwendungszwecken benutzt werden, zu denen er bestimmt ist.
2. Der Kessel arbeitet automatisch. Der Kessel darf ausschließlich von erwachsenen Personen, die
mit dieser Bedienungsanleitung und Bedienungsanleitung des Kessels bekanntgemacht sind,
bedient werden. Der Kessel muß nach der Anleitung und zuständigen Normen betreiben werden.
3. Der Kessel ist nicht zur Benutzung von Personen (inkl. Kindern) bestimmt, deren physische,
sinnliche oder mentale Unfähigkeit oder deren Mangel an Erfahrungen und Kenntnissen sie an
der gefahrlosen Benutzung des Verbrauchers hindern, sofern sie nicht von jemand beaufsichtigt
werden oder sofern sie nicht von einer für ihre Sicherheit verantwortlichen Person über die
Benutzung des Verbrauchers belehrt wurden.
4. Kinder sollten beaufsichtigt werden, damit sichergestellt ist, dass sie nicht mit dem Verbraucher
spielen.
5. Die Brennluft darf nicht hohe Feuchtigkeit und Verstaubung beinhalten. Wenn man die
Feuchtigkeit und Verstaubung in der Umgebung des Kessels nicht ausschließen kann, muß die
Brennluft in das Kesselhaus aus der Außenumgebung zugeführt werden.
6. Das Kesselhaus muß sauber und ohne Staub bleiben. Aus dem Kesselhaus müssen alle
Verschmutzungsquellen ausgeschlossen werden und während der Arbeiten (Putzarbeiten), die
die Verstaubung verursachen, muß der Kessel aus dem Betrieb gesetzt werden. Verstopfung des
Brenners entwertet das Verbrennungsprozeß, bedroht den wirtschaftlichen und zuverlässigen
Betrieb des Kessels.
7. Um Tauwasserbildung und Korrosion (wo eine Voraussetzung für Dauerbetrieb bei niedrigen
Temperaturen besteht - Übergangszeit, bei dem Heizsystem mit großen Volumen des
Heizwassers, Tieftemperaturregime usw.) zu verhindern, darf das Rückwassertemperatur nicht
unter 50 °C senken. Am besten ist die Bildung eines eigenen Kesselumkreises.
8. Die Einstellung
Berücksichtigung auf die Ablaßtemperatur durchführen (die Temperatur darf nicht unter 130°C
sein).
9. Das Wasser aus dem Kessel und Heizsystem darf nie zur Benutzung genommen werden mit
Ausnahme von unvermeidlichen Fällen wie z.B.: Systemreparaturen. Durch Wasserablaß erhöht
sich die Gefahr der Korrosion und Kesselsteinbildung. Wenn es notwendig ist, das Wasser in das
Heizsystem nachzufüllen, müssen wir das Wasser ausschließlich in den abgekühlten Kessel
nachfüllen, damit die Kesselglieder nicht brechen.
10. Wenn es zu einer Störung des Kessels kommt, leuchtet die Signallampe des Brenners auf dem
Elektropaneel. Bei Stromausfall schaltet das Brenner aus und nach Wiederherstellung der
Spannung im Stromnetz erfolgt ein neuer Start des Brenners.
6
Thermomanometer
7
Blindverschluss
8
Sicherung
9
Signalisierung der Brennerstörung
10 Signalisierung der Temperaturüber-schreitung des Heizwassers
des I. Grades von
Bild Nr. 6
Brenner (erniedrigte Leistung)
16
muß
man
unter

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