2.
Reparatur, Entsorgung von Altgeräten
2.1
Hinweise zur Reparatur von Altgeräten
Vor Beginn der Arbeiten ist zu ermitteln, ob das
Speicherheizgerät zur Gruppe der asbesthaltigen
Bauknecht – Speicherheizgeräte gehört. Dies kann
mit Hilfe der Tabelle in Kapitel 3 geklärt werden.
Ist das Gerät asbesthaltig, so muss folgendes
beachtet werden:
Der Kundendienst bzw. die Elektrofachkraft darf am
Speicherheizgerät nur Arbeiten im Rahmen der
Verordnungen und Vorschriften ausführen.
Die 'Technische Richtlinie Gefahrstoffe TRGS 519'
schreibt umfangreiche vorbeugende
Sicherheitsmaßnahmen vor, um zu verhindern,
dass Asbest versehentlich freigesetzt werden kann.
Diese Sicherheitsmaßnahmen sind so aufwendig,
dass eine Reparatur der inzwischen mindestens 30
Jahre alten Geräte nicht wirtschaftlich ist.
2.2
Entsorgung von Altgeräten
Vorrangiges Ziel jeder abfallwirtschaftlichen
Maßnahme ist die Vermeidung von Abfällen
durch Rückführung der Wertstoffe in den
Wirtschaftskreislauf und die
vorschriftsmäßige Deponierung der
anfallenden, nicht verwertbaren Abfälle.
REMONDIS SE & Co. KG bietet Ihnen die
umweltgerechte Entsorgung von
Elektrogeräten an. Dies beinhaltet auch
Elektro-Speicherheizgeräte mit
asbesthaltigen Materialien.
Der Kernraum, der elektrische Schaltraum und der
Gebläseraum dieses Gerätes darf somit ohne
entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und
Sachkenntnis (nach TRGS 519) nicht mehr geöffnet
werden.
Die Reparatur bzw. der Austausch von defekten
Bauteilen am asbesthaltigen Speicherheizgerät ist
demzufolge verboten.
Bei Geräteaustausch ist zu beachten, dass
asbesthaltige Geräte der Gruppe 3, möglichst nicht
geöffnet werden. Wir empfehlen für die Entsorgung
solcher Geräte eine Fachfirma für Entsorgung
asbesthaltiger Materialien zu beauftragen.
Anschrift:
REMONDIS SE & Co. KG
Brunnenstr. 138
44536 Lünen
Deutschland
Tel.: +49 2306 106-0
Fax: +49 2306 106-100
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