CARD STAR /memo2, Version P1.1
EG-Konformitätserklärung
Als Hersteller dieser Geräte erklären wir, dass diese Geräte die
Vorschriften des „Gesetzes über die elektromagnetische
Verträglichkeit von Geräten" (EMVG vom 09.11.1992) erfüllen
und somit auch die Europäische Richtlinie 89/336/EWG vom
03.05.1989 (Elektromagnetische Verträglichkeit).
Die Geräte wurden auf der Grundlage der folgenden
Fachgrundnormen geprüft:
EN 61000-6-3:
EN 61000-6-1:
Durch intensive Fertigungs- und Produktprüfungen ist sicher-
gestellt, dass die Serienprodukte den Anforderungen der EMV-
Richtlinie entsprechen.
Die Geräte dienen der Bearbeitung von beliebigen Chipkarten
in Form von Lese- und Schreibzugriffen auf die in den Karten
gespeicherten Daten. Die Terminals werden in Arztpraxen,
Krankenhäusern, Apotheken und anderen Bereichen des
Gesundheitswesens eingesetzt.
Celectronic GmbH Berlin
Fachgrundnorm Störaussendung
Teil
1:
Wohnbereich,
Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe.
Fachgrundnorm Störfestigkeit
Teil
1:
Wohnbereich,
Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe.
für das
Mobile Kartenterminal
CARD STAR /memo2
(Art. Nr. 65xx)
Geschäfts-
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