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Normen Und Vorschriften - Wolf TGB-40 Montageanleitung

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Normen, Vorschriften

Normen und Vorschriften

Vor der Installation der Wolf Gasbrennwert-
therme muß die Zustimmung des Gasversorgungs-
unternehmens und des Bezirks-Schornsteinfeger-
meisters eingeholt werden.
Die Installation der Wolf Gasbrennwerttherme darf
nur vom anerkannten Fachmann durchgeführt wer-
den. Dieser übernimmt auch die Verantwortung für
die ordnungsgemäße Installation und für die erste
Inbetriebnahme.
Für die Installation sind nachstehende Vorschriften,
Regeln und Richtlinien zu beachten:
• Gesetz zur Einsparung von Energie (EnEG) mit
den dazu erlassenen Verordnungen:
EneV
Energieeinsparverordnung
• Technische Regeln für Gas-Installationen
DVGW-TRGI 1986/1996 (DVGW-Arbeitsblatt
G600 und TRF)
(in jeweils gültiger Fassung)
• DVGW Arbeitsblatt G637/I
• DIN Normen
DIN 1988 Technische Regeln Trinkwasser-
installation
DIN 4701 Regeln für die Berechnung des
Wärmebedarfs von Gebäuden
DIN 4751
Teil 3
Sicherheitstechnische Ausrüstung
von Heizungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 95°C.
DIN 18160 Hausschornsteine
DVGW Arbeitsblatt G 670
DVGW Arbeitsblatt G 688
Arbeitsblatt ATV-A 251
Kondensate aus Brennwertkesseln
• VDE-Vorschriften:
VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von
Starkstromanlagen mit
bis 1000V.
VDE 0105 Betrieb von Starkstromanlagen, all-
gemeine Festlegungen
VDE 0722/ prEN50165
Elektrische Ausrüstung von nichtelektrisch be-
heizten Wärmegeräten.
4
Nennspannungen
EN 60335-1 Sicherheit elektrischer Geräte für
den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
VDE 0470/EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse
Für die Installation in Österreich gilt ferner:
ÖVE - Vorschriften
Bestimmungen des ÖVGW sowie die entspre-
chenden Ö-Normen
ÖVGV TR-Gas (G1), ÖVGW-RTF (G2)
Bestimmungen der ÖVGW-Richtlinie G41
bei Kondenswasser-Abführung
Örtliche Bestimmungen der Bau- und
Gewerbeaufsichtsämter (meistens vertreten
durch den Schornsteinfeger)
Örtliche Bestimmungen des GVU
(Gasversorgungsunternehmen)
Bestimmungen und Vorschriften der örtli-
chen Energieversorgungsunternehmen
Bestimmungen der regionalen Bauordnung
Es ist ausschließlich Propan gemäß
DIN 51 622 zu verwenden, da sonst die
Gefahr besteht, daß Störungen hin-
sichtlich des Startverhaltens und des
Betriebs der Gasbrennwerttherme auf-
treten, wodurch Gefahr von Beschädi-
gung der Therme und Verletzung von
Personen besteht.
Bei schlecht entlüftetem Flüssiggas-
tank kann es zu Zündproblemen kom-
men. Wenden Sie sich in diesem Fall an
den Befüller des Flüssiggastanks.
Werden technische Änderungen an der
Regelung bzw. an den regelungs-
technischen Bauteilen vorgenommen,
übernehmen wir für Schäden, die hier-
durch entstehen, keine Haftung.
Hinweis: Diese Montageanleitung ist sorgfältig
aufzubewahren und vor der Geräte-
installation durchzulesen. Beachten Sie
auch die Planungshinweise im Anhang!

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