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Technische Regeln; Gesetze, Vorschriften, Normen Und Hinweise - Wolf GKS-Eurotwin 450 - 1250 kW Montageanleitung

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Verfügbare Sprachen

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Mit der CE-Kennzeichnung der Kessel-
serie GKS-Eurotwin wird dokumentiert,
dass die grundlegenden Anforderungen
der EG-Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG
(Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvor-
schriften für Gasverbrauchseinrichtungen) erfüllt wer-
den.
Die gemäß §6 der 1.BimSchV vom 26.01.2010 gefor-
derten Anforderungen werden eingehalten.
Die vorliegende Montageanleitung ist ausschließlich
für WOLF-Öl/Gas-Heizkessel GKS-Eurotwin gültig.
Diese Anleitung ist vor Beginn von Montage, Inbetrieb-
nahme oder Wartung von dem mit den jeweiligen Ar-
beiten beauftragten Personal zu lesen.
Die Vorgaben, die in dieser Anleitung gegeben wer-
den, müssen eingehalten werden.
Bei Nichtbeachten der Montageanleitung erlischt der
Gewährleistungsanspruch gegenüber der Fa. WOLF.
Für Montage, Inbetriebnahme und Wartung des Heiz-
kessels muss qualifiziertes und eingewiesenes Perso-
nal eingesetzt werden.
Arbeiten an elektrischen Bauteilen (z.B. Regelung)
dürfen It. VDE 0105 Teil 1 nur von Elektrofachkräften
durchgeführt werden.
Für Elektroinstallationsarbeiten sind die Bestimmun-
gen der VDE/ÖVE und des örtlichen Elektro-Versor-
gungsunternehmens (EVU) maßgeblich.
Der Heizkessel darf nur innerhalb des Leistungsbe-
reichs betrieben werden, der in den technischen Un-
terlagen der Fa. WOLF vorgegeben ist.
Die bestimmungsgemäße Verwendung des Heizkes-
sels umfasst den ausschließlichen Einsatz für Warm-
wasserheizungsanlagen gemäß DIN EN 12828.
Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen dürfen
nicht entfernt, überbrückt oder in anderer Weise außer
Funktion gesetzt werden.
Der Heizkessel darf nur in technisch einwandfreiem
Zustand betrieben werden. Störungen und Schäden,
die die Sicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen
können, müssen umgehend und fachmännisch beho-
ben werden.
Schadhafte Bauteile und Gerätekomponenten dürfen
nur durch Original-WOLF-Ersatzteile ersetzt werden.
3062005_0611

Technische Regeln

Gesetze, Vorschriften, Normen und Hinweise

Bei der Aufstellung und Installation des Kessels sind die
baurechtlichen, gewerblichen, emissionsschutzrechtli-
chen und wasserrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Nachstehend genannte Vorschriften gelten für die Auf-
stellung in Deutschland. Bei Aufstellung im Ausland sind
die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten.
Dampfkesselverordnung insbesondere § 10 und § 12
bzgl. Erlaubnis- und Anzeigepflicht für Heizungsanlagen
§ 12 Abs. 2 Nr. 3 der DampfkV über die Wasserdruck-
prüfbescheinigung, sowie § 15 der DampfkV über die
Prüfung vor Inbetriebnahme
TRD 411: Ölfeuerungen an Dampfkesseln.
TRD 412: Gasfeuerungen an Dampfkesseln.
TRD 509: Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulas-
TRD 612: Wasserqualität für Heißwassererzeuger der
TRD 702: Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeu-
TRD 721: Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküber-
AD2000-Regelwerk
sung von Dampfkesselanlagen oder deren
Teilen.
Gruppen II bis IV
gern der Gruppe II
schreitung.
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