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Sicherheitshinweise Für Muting-Applikationen - Leuze electronic AS-I Originalbetriebsanleitung

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Sicherheit
2.5.1 Sicherheitshinweise für Muting-Applikationen
Muting unter Einsatz optoelektronischer Sicherheitssensoren (AOPD)
Der Einsatz von vertikal montierten optoelektronischen Sicherheitssensoren wie Sicherheits-Lichtvor-
hängen oder Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranken dient vorzugsweise als Zugangssicherung zu
Gefahrenzonen. Mittels zusätzlicher Sensorsignale kann die Schutzfeldwirkung, z. B. bei Material-
transport in oder aus der Gefahrzone, zeitlich begrenzt unterdrückt werden (Muting). Die Überwa-
chung von Mutingsensoren und Sicherheitssensor übernimmt dabei der AS-i Sicherheitsmonitor mit
Funktionsumfang Muting.
Sicherheits-Lichtvorhänge mit 14 mm Auflösung erkennen Finger, Hand, Arm oder Körper, solche mit
30 mm Auflösung erkennen Hand, Arm oder Körper einer in die Gefahrenzone eintretenden Person
und können deshalb näher an der Gefahrgrenze montiert werden als Sicherheits-Lichtvorhänge mit
50 mm oder 90 mm Auflösung sowie Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranken oder sogenannte Trans-
ceiver (Sender-Empfänger-Systeme in einer Gerätesäule integriert mit Passiv-Umlenkspiegel), die
wegen ihres größeren Strahlabstands nur den Körper einer Person erkennen. Für alle Ausführungs-
arten gilt, dass sie Personen nur während des Zugangs, nicht aber deren Aufenthalt in der Gefahren-
zone erkennen! Bei Unterbrechung eines Lichtstrahls oder mehrerer Lichtstrahlen durch eine Person
muss sich die Steuerung deshalb sicher verriegeln.
Für Zugangssicherungen ist deshalb die Anlauf-/Wiederanlaufsperre-Funktion obligatorisch! Dabei
muss die Start-/Restart-Taste für das Entriegeln der Anlauf-/Wiederanlaufsperre bzw. der Muting-Re-
start Funktion so außerhalb der Gefahrzone angeordnet werden, dass sie von der Gefahrzone aus
nicht erreichbar und von ihrem Anbauort die gesamte Gefahrzone überschaubar ist.
Vor der Entriegelung der Anlauf-/Wiederanlaufsperre oder dem Muting-Restart muss sich die Bedien-
person überzeugt haben, dass sich keine Person innerhalb der Gefahrzone aufhält.
Die Muting-Sensoren müssen so ausgewählt und angeordnet sein, dass deren gleichzeitige Aktivie-
rung nicht unabsichtlich von einer Person ausgelöst werden kann.
Muting darf nur temporär aktiviert sein und nur solange der Zugang zur Gefahrzone durch das Trans-
portgut versperrt ist. Ist der Abstand zwischen Sender und Empfänger bzw. Transceiver und Passiv-
Umlenkspiegel größer als die Breite des Transportguts, so dass eine Person während des Mutings
neben dem Transportgut in die Gefahrzone gelangen kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden,
die ein Eintreten erkennen und die gefährliche Bewegung zum Stillstand bringen. Bewährt haben sich
Trittmatten oder mit Sicherheitsschaltern überwachte Schwingtüren. Sie verhindern Verletzungen,
z. B. Quetschungen im Zugangsbereich.
Das Muting muss automatisch erfolgen, darf aber nicht von einem einzigen Sensorsignal und auch
nicht vollständig von Software-Signalen abhängen. Eine Kombination aus Sensorsignal und unabhän-
gigem Softwaresignal kann alternativ eingesetzt werden.
Die Muting-Funktion muss sofort nach Durchfahrt des Transportguts aufgehoben werden, so dass
eine eventuell hinter dem Transportgut nachgehende Person von der Schutzeinrichtung erkannt wird.
Gemäß IEC 62046 darf die Überbrückung eines Muting-Sicherheitssensors (AOPD) nur kurz vor ei-
nem zu mutenden Objekt eingeleitet werden und muß dieser Sensor kurz nach Durchfahrt des Objek-
tes wieder deaktiviert werden. Die dabei entstehende Lücke (gem. IEC 62046 max. 200 mm zulässig)
darf es einem Menschen nicht ermöglichen, das gemutete Sicherheitssystem vor oder nach dem
Transportgut zu passieren.
AS-i Sicherheitsmonitor V 3.10 M
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