3.9 Amtsberechtigung für ankommende Gespräche
Unter Amtsberechtigung versteht man die Berechtigung, von einer
oder mehreren Nebenstellen über das öffentliche Telefonnetz
(Amt) zu telefonieren.
Für jede Nebenstelle können Sie individuell festlegen, welche
Amtsberechtigung dieser Teilnehmer für ankommende Gespräche
haben soll.
Es stehen 3 verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:
a) Funktionsziffer
0
b) Funktionsziffer
1
c) Funktionsziffer
2
Amtsberechtigung einstellen
Kennziffer
Rufnummer, z.B.
Funktionsziffer, z.B.
Nach richtiger Eingabe ist ein positiver Quittungston hörbar.
Die Nebenstelle mit der Rufnummer 4 erhält nach Programm-
abschluß keine Amtssignalisierung.
Alle Möglichkeiten auf einen Blick
ohne Amts-
berechtigung
ohne Amts-
signalisierung
Nebenstelle 1
2
Nebenstelle 2
2
Nebenstelle 3
2
Nebenstelle 4
2
Nebenstelle 5
2
: Nebenstelle ohne Amtsberechtigung und ohne
Amtssignalisierung
: Nebenstelle mit Amtsberechtigung und ohne
Amtssignalisierung (siehe Kap. „Bedienung",
Punkt 1.3)
: Nebenstelle mit Amtsberechtigung und mit
Amtssignalisierung
2
3
und
4
der Nebenstelle und
1
wählen.
mit Amts-
berechtigung
ohne Amts-
signalisierung
3
1
0
2
3
3
2
0
2
3
3
3
0
2
3
3
4
0
2
3
3
5
0
2
3
mit Amts-
berechtigung
mit Amts-
signalisierung
1
1
2
3
1
2
1
2
3
2
3
1
2
3
3
4
1
2
3
4
5
1
2
3
5
2
2
2
2
2
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