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Hinweise Zum Aufstellungsraum (Heizraum); Lüftung Des Heizraums - Froling S4 Turbo Montageanleitung

Scheitholzkessel
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Sicherheit
Ausführungshinweise

2.4.3 Hinweise zum Aufstellungsraum (Heizraum)

Beschaffenheit des Heizraums
Lüftung des Heizraums
Normenhinweis
Montageanleitung S4 Turbo | M0971117_de
HINWEIS! Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die Aufsichtsbehörde
(Überwachungsstelle) zu melden und durch die Baubehörde zu genehmigen:
Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
Deutschland: dem Kaminkehrer/Schornsteinfeger/der Baubehörde melden
▪ Der Untergrund muss eben, sauber und trocken sowie ausreichend tragfähig sein.
▪ Im Heizraum darf keine explosionsfähige Atmosphäre herrschen, da der Kessel
für den Einsatz in ex-fähiger Umgebung nicht geeignet ist.
▪ Der Heizraum muss frostsicher sein.
▪ Der Kessel weist keine Beleuchtung auf, daher ist bauseitig für eine ausreichende
Beleuchtung im Heizraum entsprechend der nationalen
Arbeitsplatzgestaltungsvorschriften zu sorgen.
▪ Bei Einsatz des Kessels über 2000 Meter Seehöhe ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten.
▪ Brandgefahr durch entzündliche Materialien!
Der Untergrund des Kessels darf nicht brennbar sein. In der Nähe des Kessels
dürfen keine entzündlichen Materialien gelagert werden. Auf dem Kessel dürfen
keine brennbaren Gegenstände zum Trocknen (z.B. Kleidung, ...) abgelegt
werden.
▪ Schaden durch verunreinigte Verbrennungsluft!
Im Aufstellungsraum des Kessels keine chlorhaltigen Reinigungs- oder
Betriebsmittel (z.B. Chlorgasanlagen für Schwimmbäder) und
Halogenwasserstoffe benützen.
▪ Die Luftansaugöffnung des Kessels von Staubbefall freihalten.
▪ Die Anlage ist vor Verbiss bzw. Einnisten von Tieren (z.B. Nagern, ...) zu
schützen.
Der Heizraum ist direkt aus dem Freien zu be- und entlüften, wobei die Öffnungen und
Luftführungen so zu gestalten sind, dass Witterungseinflüsse (Laub,
Schneeverwehung, ...) keinerlei Beeinträchtigungen des Luftförderstromes
verursachen können.
Sofern in den einschlägigen Vorschriften zur baulichen Ausstattung des Heizraumes
nicht anders vorgeschrieben, gelten dabei folgende Normen zur Gestaltung und
Dimensionierung der Luftführung:
ÖNORM H 5170 - Bau- und Brandschutztechnische Anforderungen
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