Betriebsanweisungen
4.3.2 Regelmäßige Wartung
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Die mit dem technischen Kundendienst und der Wartung zusammenhängenden Handlun-
gen dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden.
Die folgende Wartungsarbeit muss mindestens einmal im Jahr vorgenommen werden:
•
Überprüfung der Regel- und Sicherheitsvorrichtungen auf ihre Funktion;
Es wird die Unterzeichnung eines technischen Kundendienstvertrages empfohlen, der
mindestens eine Überprüfung pro Jahr vorsieht.
24.4.2008
Rev. 1.2