Betriebsanweisungen
4.3.3 Regelmäßige Wartung
Die mit dem technischen Kundendienst und der Wartung zusammenhängenden Handlun-
gen dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden.
Die folgende Wartungsarbeit muss mindestens einmal im Jahr vorgenommen werden:
•
Überprüfung der Regel- und Sicherheitsvorrichtungen auf ihre Funktion;
•
Verbrennungskontrolle, d.h.:
1.
Zündung;
2.
Verbrennungssicherheit;
3.
Funktionsprüfung im ON-OFF-ON Einstellbereich.
Es wird die Unterzeichnung eines technischen Kundendienstvertrages empfohlen, der
mindestens eine Überprüfung pro Jahr vorsieht.
3.3.2008
Rev. 1.0
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