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Gasversorgung; Allgemeine Hinweise Zur Gasversorgung - Wohnmobilbau Heinrich Vario Betriebsanleitung

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9.

GASVERSORGUNG

9.1

Allgemeine Hinweise zur Gasversorgung

HINWEIS!
Die gesamte Gasanlage im Reisemobil ist auf einen Betriebsdruck von 30 mbar (Millibar)
ausgelegt!
GEFAHR!
 Reparaturen bzw. Änderungen an der Gasanlage dürfen nur von der autorisierten
Fachwerkstatt durchgeführt werden!
 Beim Umgang mit der Gasanlage oder den Gasgeräten sind die Sicherheitsvorschrif-
ten und -hinweise unbedingt zu beachten!
 Es ist verboten und gefährlich, die Gasanlage oder Geräte selbst zu verändern!
 Durch den Kunden darf lediglich die Verbindung vom Druckregler zur Gasflasche
hergestellt werden. Weitergehende Arbeiten sind nur von einer Fachwerkstatt durch-
führen zu lassen!
 Niemals mit Feuerzeug oder anderen offenen Lichtquellen an den Verbindungsstellen
der Gasleitungen nach Undichtigkeiten suchen. Es besteht Explosionsgefahr!
 Über einer Höhe von 1.000 m über NN können beim Zünden von Gas, physikalisch
bedingt, Störungen auftreten. Dies ist jedoch keine Fehlfunktion der Gerätes.
 Die gesamte Gasanlage ist nach den geltenden technischen Regeln für Flüssiggasgeräte und Feuerstätten im Rei-
semobil ausgeführt, von einem Fachmann geprüft und bescheinigt (Deutschland).
 Alle Verbraucher (Herd, Heizung, Boiler) sind mit einer Zündsicherung ausgestattet, welche die Gaszufuhr beim
Erlöschen der Brennerflamme sofort unterbricht. Trotz dieser Sicherheitseinrichtung ist bei Nichtbenutzung eines
der Geräte das entsprechende Geräteabsperrventil zu schließen.
 Sollte doch einmal ein Schaden auftreten (z.B. erhöhter Gasverbrauch oder Gasgeruch), sind die betreffenden
Sicherheitshinweise zu befolgen und der Defekt durch eine Fachwerkstatt beheben zu lassen.
 Die ordnungsgemäße Reparatur oder Änderung der Gasanlage von der Fachwerkstatt in der gelben Gasprüf-
bescheinigung (Deutschland) bestätigen lassen, und darauf bestehen, dass immer eine Gasdichtigkeitsprüfung
durchgeführt wird.
 Um einen kontinuierlichen Luftaustausch im Reisemobil zu gewährleisten, dürfen die Zwangsbelüftungen in den
Dachluken und Dachfenstern niemals abgedeckt werden!
GASVERSORGUNG
9-1

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