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Vor Der Fahrt; Erstinbetriebnahme Des Reisemobils; Reisemobil Anmelden - Wohnmobilbau Heinrich Vario Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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4.

VOR DER FAHRT

4.1

Erstinbetriebnahme des Reisemobils

GEFAHR!
Vor Inbetriebnahme des Reisemobils sind sämtliche Sicherheitsvorschriften in dieser Be-
triebsanleitung gründlich zu lesen!
ACHTUNG!
 Bei der ersten Fahrt mit dem Reisemobil die Radschrauben/Radmuttern nach ca. 50
km Fahrt auf Festsitz prüfen und ggf. nachziehen. Das korrekte Anziehdrehmoment ist
den Angaben in Abschnitt „22.3 Tabelle Reifendruck und Anziehdrehmoment Felgen"
zu entnehmen.
 Danach sind die Radschrauben/Radmuttern in regelmäßigen Zeitabständen auf Festsitz
zu überprüfen!
4.2

Reisemobil anmelden

ACHTUNG!
Keine Fahrt ohne amtliches Kennzeichen und Versicherungsschutz!
In Deutschland sind Reisemobile Fahrzeuge im Sinne der StVZO. Wenn Reisemobile auf öffentlichen Straßen bewegt
werden, benötigen diese grundsätzlich ein amtliches Kennzeichen. Reisemobile dürfen nur mit gültigem Versiche-
rungsschutz betrieben werden.
A Ist das Reisemobil mit einem EU-Kennzeichen ausgestattet, benötigt man für Fahrten ins europäische Ausland keine
weiteren Kennzeichnungen, für Fahrten ins nichteuropäische Ausland zusätzlich ein Nationalitätskennzeichen.
A Ist das Reisemobil nicht mit einem EU-Kennzeichen ausgestattet, benötigt man für alle Auslandsfahrten zusätzlich
ein Nationalitätskennzeichen.
In Deutschland ist das Nationalitätskennzeichen oberhalb des rechten Rücklichts anzubringen. In anderen Ländern
sind die jeweiligen Vorschriften zu beachten.
Über die einzelnen, notwendigen Formalitäten informiert Sie Ihr zuständiger Reisemobil-Händler.
VOR DER FAHRT
4-1

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