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Wartung & Inspektion; Wartungsarbeiten; Zeitintervalle Für Amtliche Prüfung Und Abgasuntersuchung - Wohnmobilbau Heinrich Vario Betriebsanleitung

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20.
WARTUNG & INSPEKTION
20.1

Wartungsarbeiten

Im Sinne der Verkehrssicherheit muss das Reisemobil regelmäßig und gewissenhaft, wie auch ein PKW, gewartet werden.
ACHTUNG!
 Für die Durchführung der Wartungsarbeiten werden spezielle Fachkenntnisse voraus-
gesetzt. Deshalb ist es unerlässlich, diese Arbeiten ausschließlich von einer autorisierten
Fachwerkstatt durchführen zu lassen!
 Im Kundendienst-Scheckheft bestätigt die Fachwerkstatt die jeweils durchgeführten
Wartungsarbeiten der Dichtigkeitsüberprüfung.
 Bei Materialersatz sind nur Original-Ersatzteile der Hersteller zu verwenden!
HINWEIS!
Bei Reisemobilen die wenig gefahren werden, sind die Wartungsarbeiten jährlich bzw.
rechtzeitig vor Fahrantritt durchzuführen.
20.2
Zeitintervalle für amtliche Prüfung und Abgasuntersuchung
In der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Reisemobile bis 3,5 t sind gemäß § 29 StVZO alle 2 Jahre, Reise-
mobile über 3,5 t jährlich einer amtlichen Prüfung (TÜV, DEKRA) zu unterziehen.
Zur Abgasuntersuchung (AU) müssen alle in der Bundesrepu-
blik Deutschland zugelassenen Fahrzeuge in regelmäßigen
Zeitabständen gemäß nebenstehender Tabelle vorgeführt
werden.
HINWEIS!
In anderen Ländern sind die dort gel-
tenden Bestimmungen unbedingt zu
beachten!
WARTUNG & INSPEKTION
Motortyp
Kat
Gesamtgewicht
Turbo
Ja
Diesel
Turbo
Ja
Diesel
Benziner
Ja
Tab. 20.1 Zeitintervalle Abgasuntersuchung
Zulässiges
Prüfungs-
intervall
Über
Jährlich
3,5 Tonnen
Bis
Alle
3,5 Tonnen
2 Jahre
Alle
2 Jahre
20-1

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