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Brandschutz; Vermeidung Von Brandgefahr; Feuerbekämpfung; Verhaltensweise Bei Feuer - Wohnmobilbau Heinrich Vario Betriebsanleitung

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SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
2.9

Brandschutz

2.9.1

Vermeidung von Brandgefahr

 Reparaturen und Umbauten an den Elektro- oder Flüssiggassystemen und -einrichtungen dürfen nur von Fachper-
sonal durchgeführt werden!
 Kinder niemals alleine im Reisemobil unbeaufsichtigt lassen!
 Brennbare Materialien, wie z.B. Vorhänge, Stofffronten und Stoffschränke, sind von Heiz- und Kochgeräten sowie
von Beleuchtungskörpern fernzuhalten!
 Tragbare Heiz- oder Kochgeräte dürfen niemals benutzt werden!
2.9.2
Feuerbekämpfung
 Es wird empfohlen, im Reisemobil bzw. im Caravan immer einen 1-kg-Trockenpulver-Feuerlöscher mitzuführen!
Dieser muss zugelassen, geprüft und griffbereit sein.
 Mit der Bedienung eines Feuerlöschers sollte man sich sofort nach dem Kauf vertraut machen!
 In Norwegen zugelassene Reisemobile und Caravans, müssen stets mindestens einen 2-kg-Trockenpulver-
Feuerlöscher mitführen. Dieser muss zugelassen, geprüft und griffbereit sein. Rechtzeitig mit der Bedienung des
Feuerlöschers vertraut machen.
 Der Feuerlöscher ist regelmäßig von zugelassenem Fachpersonal überprüfen zu lassen (Prüfdatum beachten)!
2.9.3

Verhaltensweise bei Feuer

 Alle Fahrzeuginsassen evakuieren!
 Elektrische Stromversorgung ausschalten und vom Netz trennen!
 Gasflaschenabsperrventil umgehend schließen!
 Feuer bekämpfen, falls dies ohne Risiko möglich ist!
 Alarm geben und Feuerwehr rufen!
 Über Lage und Bedienung der Notausstiege informieren!
 Fluchtwege freihalten!
2-10

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