SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
2.9
Brandschutz
2.9.1
Vermeidung von Brandgefahr
Reparaturen und Umbauten an den Elektro- oder Flüssiggassystemen und -einrichtungen dürfen nur von Fachper-
sonal durchgeführt werden!
Kinder niemals alleine im Reisemobil unbeaufsichtigt lassen!
Brennbare Materialien, wie z.B. Vorhänge, Stofffronten und Stoffschränke, sind von Heiz- und Kochgeräten sowie
von Beleuchtungskörpern fernzuhalten!
Tragbare Heiz- oder Kochgeräte dürfen niemals benutzt werden!
2.9.2
Feuerbekämpfung
Es wird empfohlen, im Reisemobil bzw. im Caravan immer einen 1-kg-Trockenpulver-Feuerlöscher mitzuführen!
Dieser muss zugelassen, geprüft und griffbereit sein.
Mit der Bedienung eines Feuerlöschers sollte man sich sofort nach dem Kauf vertraut machen!
In Norwegen zugelassene Reisemobile und Caravans, müssen stets mindestens einen 2-kg-Trockenpulver-
Feuerlöscher mitführen. Dieser muss zugelassen, geprüft und griffbereit sein. Rechtzeitig mit der Bedienung des
Feuerlöschers vertraut machen.
Der Feuerlöscher ist regelmäßig von zugelassenem Fachpersonal überprüfen zu lassen (Prüfdatum beachten)!
2.9.3
Verhaltensweise bei Feuer
Alle Fahrzeuginsassen evakuieren!
Elektrische Stromversorgung ausschalten und vom Netz trennen!
Gasflaschenabsperrventil umgehend schließen!
Feuer bekämpfen, falls dies ohne Risiko möglich ist!
Alarm geben und Feuerwehr rufen!
Über Lage und Bedienung der Notausstiege informieren!
Fluchtwege freihalten!
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