2.3
Sicherheitseinrichtungen
Den in dem Reisemobil eingebauten Sicherheitseinrichtungen muss besonderes Augenmerk gelten. Die Sicherheits-
einrichtungen müssen stets auf tadellose Funktionsfähigkeit überprüft werden. Bei Nicht- oder Falschfunktion der
Sicherheitseinrichtungen darf das Reisemobil nicht betrieben werden.
2.4
Sicherheitsvorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr
Das Reisemobil muss behördlich zugelassen sein.
Der Fahrer muss im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein.
Die Höchstgeschwindigkeit Ihres Reisemobils ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
In Deutschland beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Reisemobile:
Tab. 2.2 Zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Reisemobile in Deutschland
Weitere Verkehrsbestimmungen können dem Abschnitt „4.12 Verkehrsbestimmungen für Reisemobile in Deutschland"
entnommen werden.
SICHERHEIT GEHT IMMER VOR
... bis 3,5 t Gesamtgewicht
... über 3,5 t Gesamtgewicht
... bis 3,5 t Gesamtgewicht
... über 3,5 t Gesamtgewicht
... bis 3,5 t Gesamtgewicht
... über 3,5 t Gesamtgewicht
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
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