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Garantie Und Gewährleistung; Inspektionsnachweis - Wohnmobilbau Heinrich Vario Betriebsanleitung

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VORWORT
1.2
Garantie und Gewährleistung
Für das Fahrzeug gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistung und Produkthaftung.
Die gesetzliche Gewährleistungszeit (Sachmangelgewährleistung) beträgt bei Neufahrzeugen ab dem Tag der
Erstzulassung / Übernahme 2 Jahre.
Es ist ratsam, für die Durchsetzung eventueller Gewährleistungsansprüche das Fahrzeug vor Ablauf des ersten
Jahres bei einem autorisierten Markenhändler zur Inspektion vorzuführen. Die Inspektion sollte zwischen dem 10.
und dem 14. Monat nach der Erstzulassung durchgeführt werden.
Als Nachweis für die durchgeführten Inspektions-Arbeiten ist in dieser Bedienungsanleitung ein Feld vorgesehen, in
dem die Durchführung der Inspektion vom Markenhändler durch Stempel, Datum und Unterschrift bestätigt wird.
Die regelmäßig durchzuführenden Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind dem Kapitel 20 zu entnehmen.
Die Kosten hierfür trägt der Fahrzeughalter.
1.2.1

Inspektionsnachweis

Festgestellte Mängel:
Sollte aufgrund der Inspektion die Notwendigkeit von Reparaturarbeiten festgestellt werden, werden die Arbeiten
erst nach Auftragserteilung durch den Fahrzeughalter ausgeführt.
Die Kosten hierfür, soweit es sich nicht um Gewährleistungsarbeiten handelt, trägt der Auftraggeber. Bitte beachten
Sie auch die Serviceintervalle der einzelnen Gerätehersteller.
1-2
1. Jahresinspektion
Unterschrift und Stempel des Händlers
Datum:

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