6.
NACH DER FAHRT
6.1
Parken und Übernachten
Das Halten und Parken mit Reisemobilen ist grundsätzlich überall dort gestattet, wo es nach der STVO oder nach
deren Zeichen nicht ausdrücklich verboten ist. Sie fahren ein Sonder-Kfz-Reisemobil, das im Grundsatz den Bestim-
mungen für Pkw's gleichgestellt ist. Sie dürfen jeden Parkplatz anfahren, wenn es nicht ausdrücklich für Reisemobile
untersagt ist. Beim Parken darf die Ausstattung im Reisemobil genutzt werden. Das Ausfahren der Markise, sowie
das Benutzen von Stühlen und Tischen ist auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht gestattet.
Es ist in jedem Fall ratsam, sich vor Antritt einer Reise über die landesspezifischen Bestimmungen für Reisemobile zu
erkundigen. Man kann sich damit viel Ärger und Kosten sparen. In Camping-Geschäften und bei den verschiedenen
Automobilclubs wird sehr gute Literatur zu diesen Themen angeboten. In den gängigen Campingführern sind wert-
volle Hinweise und Tipps enthalten.
HINWEIS!
In jedem Fahrzeug sollte ein Campingführer vorhanden sein.
6.1.1
Tipps zum Parken und Übernachten
Übernachtungsplatz bei Tageslicht aussuchen
◆
Verlassen Sie nicht die befestigten Wege
◆
Fahrzeug möglichst waagerecht stellen
◆
Überzeugen Sie sich, dass alle Türen verschlossen sind
◆
Bei längeren Parkzeiten und beim Übernachten Verdunklungsrollos zuziehen
◆
6.1.2
Mögliche, kostenlose Übernachtungsplätze
Allgemeine Parkplätze
◆
Parkplätze vor Schulen
◆
Parkplätze an Sportstätten
◆
Vor Gaststätten (nach dem Essen dort um Erlaubnis fragen)
◆
Sonntags vor Einkaufszentren und Fabriken
◆
NACH DER FAHRT
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