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Zuladung; Reisemobil Beladen - Wohnmobilbau Heinrich Vario Betriebsanleitung

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VOR DER FAHRT
4.3

Zuladung

ACHTUNG!
 Das zulässige Gesamtgewicht (siehe Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein) sowie die
zulässigen Achslasten (siehe Abschnitt „22.1 Grundrisse") dürfen durch die Zuladung
nicht überschritten werden!
 Durch Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts und einem zu niedrigen Reifen-
druck besteht die Gefahr eines Reifenplatzers. Das Reisemobil kann dadurch außer
Kontrolle geraten!
 Durch alle mitgeführten Gewichte, die über die Angaben in Abschnitt „22.2.4 Maximale
Zulademöglichkeit" hinausgehen, reduziert sich die maximale Zulademöglichkeit!
Um die Fahreigenschaften Ihres Reisemobils nicht negativ zu beeinflussen, muss beim Beladen des Reisemobils darauf
geachtet werden, dass sich der Schwerpunkt der Zuladung direkt über dem Fahrzeugboden oder so nah wie möglich
über dem Fahrzeugboden befindet.
HINWEIS!
Im Fahrzeugschein ist nur das zulässige Gesamtgewicht, nicht aber das Eigengewicht
des Reisemobils angegeben. Deshalb empfehlen wir, das Reisemobil vor Fahrantritt auf
einer öffentlichen Waage zu wiegen!
4.3.1

Reisemobil beladen

 Auf eine gleichmäßige Verteilung der Zuladung zwischen rechter und linker Fahrzeugseite achten!
 Schwere Gegenstände (z.B. Geschirr, Konserven, etc.) in tiefer gelegene Stauflächen, deren Türen sich nicht in
Fahrtrichtung öffnen lassen, ablegen oder auf dem Fußboden ablegen und gegen verrutschen sichern!
 Leichte Gegenstände (z.B. Wäsche, etc.) in die oberen Stauflächen ablegen!
 Den Fahrradträger (Sonderzubehör) nur mit Fahrrädern beladen. Die maximale Tragkraft des Fahrradträgers
beträgt 35 kg.
 Das Betreten des Reisemobildaches ist nicht zulässig. Eine Punktbelastung ist zu vermeiden. Die maximale Dachlast
beträgt 75kg.
 Die Gesamthöhe des Reisemobils ist unbedingt zu beachten!
 Zur Ermittlung der Zuladung ist der Abschnitt „22.2 Zuladung" zu beachten!
4-2

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