Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Für Unsere Umwelt; Sicherheitstechnische Richtlinien Für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge; Pflichten Der Betriebsleitung Und Der Arbeitnehmer; Wartung Durch Sachkundigen - Kärcher KMR 1250 Lpg Benutzerhandbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Deutsch
Für unsere Umwelt
Sicherheitstechnische
Richtlinien für
Flüssiggas-
Kraftfahrzeuge
6
Betriebsanleitung für Anwender
Betriebsanleitung für Anwender
Betriebsanleitung für Anwender
Betriebsanleitung für Anwender
Betriebsanleitung für Anwender
Vorsicht,
Umweltgefährdung durch verbrauchte Batterien!
Verbrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Sorgen Sie für eine
umweltgerechte Entsorgung.
Vorsicht, Umweltgefährdung durch Motor- oder Hydrauliköl!
Geben Sie bei einem Ölwechsel anfallendes Altöl bei einer Altölsammelstelle
oder einem Entsorgungsunternehmen ab.
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. Zentralstelle
für Unfallverhütung – Gültig ab 1.7.1950 –
Flüssiggase (Treibgase) sind BUTAN und PROPAN oder BUTAN/PROPAN-
GEMISCHE. Sie werden in besonderen Flaschen geliefert. Der Betriebs-
druck dieser Gase ist abhängig von der Außentemperatur.
Achtung:
Flüssiggas nicht wie Benzin behandeln! Benzin verdampft langsam, Flüssig-
gas wird sofort gasförmig. Die Gefahr der Raumvergasung und der Entzün-
dung ist also bei Flüssiggas größer als bei Benzin.
Darum:
Doppelte Vorsicht, kein offenes Feuer – Öfen, Sturmlaternen und dgl. –,
nicht rauchen in den Einstellräumen und bei allen Arbeiten an der Flüssig-
gasanlage!

Pflichten der Betriebsleitung und der Arbeitnehmer

Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchführung des Betriebes erforderlichen Kennt-
nisse über die Eigenarten der Flüssiggase anzueignen. Die vorliegende
Druckschrift ist mit der Kehrmaschine ständig mitzuführen.

Wartung durch Sachkundigen

Treibgasanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch
jährlich einmal, durch einen Sachkundigen auf die Funktionsfähigkeit und
Dichtheit zu prüfen (nach ZH 1/57). Die Prüfung muß schriftlich bescheinigt
werden. Prüfungsgrundlagen sind § 33 und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas"(VGB21).

Inbetriebnahme/Betrieb

– Die Gasentnahme darf stets nur aus einer Flasche erfolgen. Die Gasent-
nahme aus mehreren Flaschen zugleich kann bewirken, daß das Flüssig-
gas aus einer Flasche in eine andere übertritt und daß die dadurch
überfüllte Flasche nach späterem Schließen des Flaschenventils (vgl. B.
1 dieser Richtlinien) einem unzulässigen Druckanstieg ausgesetzt ist.
– Beim Einbau der vollen Flaschen ist der Vermerk für die richtige Lage der
Flaschen "oben". Der Austausch der Gasflasche ist sorgfältig vorzuneh-
men. Beim Ein- und Ausbau muß der Gasaustrittsstutzen des Flaschen-
ventils durch eine mit einem Schlüssel fest angezogene Verschlußmutter
abgedichtet sein.
– Undichte Gasflaschen dürfen nicht weiterverwendet werden. Sie sind
unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen sofort im Freien durch Abbla-
sen zu entleeren und dann als undicht zu kennzeichnen. Bei der Abliefe-
rung oder Abholung beschädigter Gasflaschen ist dem Verleiher oder
seinem Vertreter (Tankwart oder dgl.) von dem bestehenden Schaden
sofort schriftlich Mitteilung zu machen.
– Bevor die Gasflaschen angeschlossen werden, sind ihre Anschlußstutzen
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
– Nach Anschluß der Flasche muß mittels schaumbildender Mittel auf
Dichtheit geprüft werden.
– Die Ventile sind langsam zu öffnen! Das Öffnen und Schließen darf nicht
unter Zuhilfenahme von Schlagwerkzeugen erfolgen.
Bei Flüssiggasbränden nur Kohlensäuretrockenlöscher oder Kohlensäure-
gas-Löscher verwenden!
KMR 1250 LPG

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis