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Abschnitt 9 Gewährleistung Und Haftung - Hach 1720E Handbuch

Trübungsmessgerät für niedrige trübungen
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Abschnitt 9 Gewährleistung und Haftung
Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern ist, und verpflichtet sich,
etwaige fehlerhafte Teile kostenlos instand zu setzen oder
auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten
24 Monate. Bei Abschluss eines Inspektionsvertrags innerhalb der
ersten 6 Monate nach Kauf verlängert sich die Verjährungsfrist auf
60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer
Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des
Lieferers unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die
innerhalb der Verjährungsfrist vom Tage des Gefahrenüberganges
an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen
fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter
Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel
muss dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach
Feststellung des Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt
der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als
genehmigt. Eine darüber hinausgehende Haftung für
irgendwelchen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht
nicht.
Sind vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder
Inspektionsarbeiten innerhalb der Verjährungsfrist durch den
Kunden selbst durchzuführen (Wartung) oder durch den Lieferer
durchführen zu lassen (Inspektion) und werden diese Vorgaben
nicht ausgeführt, so erlischt der Anspruch für die Schäden, die
durch die Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von
Folgeschäden, können nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße
Handhabung, unsichere Montage oder nicht
bestimmungsgerechten Einsatz entstehen, sind von dieser
Regelung ausgeschlossen.
Prozess-Geräte des Herstellers haben ihre Zuverlässigkeit in vielen
Applikationen unter Beweis gestellt und werden daher häufig in
automatischen Regelkreisen eingesetzt, um die wirtschaftlich
günstigste Betriebsweise für den jeweiligen Prozess zu
ermöglichen.
Zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Folgeschäden empfiehlt es
sich daher, den Regelkreis so zu konzipieren, dass die Störung
eines Gerätes automatisch eine Umschaltung auf die
Ersatzregelung bewirkt, welche den sichersten Betriebszustand für
Umwelt und Prozess bedeutet.
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