unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen eingebaut und
in Betrieb genommen werden.
7.2. Garantiezeit
Die Allgemeinen Garantiebedingungen gelten nur innerhalb der Bundes-
republik Deutschland und der Europäischen Union. Die Garantiezeit und
Umfang der Garantie wird im Rahmen dieser Bedingungen außerhalb der
gesetzlichen Gewährleistung, die unberührt bleibt, gewährt. Die Firma
Rokossa Energietechnik GmbH übernimmt eine 5-jährige Garantie für
- Grundkorpus Kamineinsätze
- Grundkorpus Kaminöfen
Die Firma Rokossa Energietechnik GmbH
gewährt 24 Monate Garantie für die Hochschiebetechnik, Bedienelemente
wie Griffe, Stellhebel, Stoßdämpfer, elektronische und elektrische
Bauteile,
wie
Lüfter,
Drehzahlregler,
Originalersatzteile,
sämtliche
Zukaufartikel und sicherheitstechnische Einrichtungen.
Die Firma Rokossa Energietechnik GmbH gewährt eine Garantie von 6
Monaten auf Verschleißteile im Feuerbereich, wie Schamotte, Vermiculi-
te, Feuerroste, Dichtungen und Glaskeramik.
7.3. Wirksamkeitserfordernis für die Garantie
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den Händ-
ler/Zwischenhändler. Dies ist durch
Urkunde,
etwa
Rechnung
mit
Lieferbestätigung
des
Händ-
lers/Zwischenhändlers nachzuweisen. Das auf das Produkt bezogene
Garantiezertifikat ist vom Anspruchsteller mit Geltendmachung des
Garantieanspruchs vorzulegen. Ohne Vorlage dieser Nachweise ist die
Firma Rokossa Energietechnik GmbH zu keiner Garantieleistung
verpflichtet.
7.4. Garantieausschluss
Die Garantie umfasst nicht:
den Verschleiß des Produktes
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