3.
Erstinbetriebnahme
Wärmeerzeugungsanlagen dürfen nur von Fachunternehmen erstellt und
montiert werden. Die Erstinbetriebnahme darf nur durch einen Sachkundi-
gen des Montageunternehmens erfolgen. Es ist dem Eigentümer /
Betreiber der Anlage eine Bescheinigung zu übergeben, in der der
ordnungsgemäße Einbau und die richtige Einstellung / Funktion aller
Regel- und Sicherheitskomponenten bestätigt wird.
Die Erstinbetriebnahme darf nur erfolgen, nachdem alle notwendigen
Komponenten angeschlossen, alle notwendigen Sicherheitseinrich-
tungen integriert und funktionstüchtig sind. Bevor der Kamin-
ofen/Kamineinsatz in Betrieb genommen wird, muss dieser hei-
zungsseitig (Heizungsnetz) und wasserseitig (Thermische Ablaufsi-
cherung; Sicherheitswärmetauscher) gefüllt und entlüftet sein.
Kontrollieren Sie nach dem Befüllvorgang alle hydraulischen
Anschlüsse auf Dichtigkeit. Der Betrieb ohne wasserseitigen
Anschluss führt zu irreparablen Schäden und zieht den Verlust
jeglicher Gewährleistungsansprüche nach sich!
Hinweis:
Bei der Erstinbetriebnahme kann verunreinigtes Kondensatwasser
der Schamottauskleidung auf der Unterseite des Gerätes austreten.
Hierbei handelt es sich um Feuchtigkeit, die beim Abgießen der
Steine hinzugeführt wird und beim ersten Brennen entweicht.
Austrittsmengen von bis einem halben Liter sind dabei durchaus
nicht ungewöhnlich und sollten beim ersten Anheizen durch
Unterlage von saugfähigen Materialien aufgefangen werden.
Die Ersten vier Abbrände sind mit jeweils max. 2,0kg/Stunde
trockenem und dünnem Holz (max. 25 cm Umfang) durch zuführen.
Hierdurch wird die Kamineinsatz, die Schamotte und die Vermiculite
langsam temperiert und so die Feuchtigkeiten aus ggf. Lagerung,
Transport etc. langsam abgegeben. Sollte dies nicht erfolgen, ist die
Verschmutzung des Scheibenzwischenbereiches, sowie das reißen der
Schamotte möglich.
Außerdem ist der Betreiber in die Bedienung, Funktionsweise und
Wartung der Gesamtanlage einschließlich aller Zusatzkomponenten
ausführlich einzuweisen. Des Weiteren sind die Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes der Anlage dem Betreiber
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