2.11 Schornsteinanschluss / Verbindungsstück
Der RG2 wird mit Verbindungsstücken aus min. 2 mm dickem Stahlblech
mit dem Schornstein verbunden. Diese müssen der DIN 1298 bzw. DIN
EN
1856-2
landesspezifischen Vorschriften an dem Schornstein / Abgasanlage
angeschlossen werden. Es ist darauf zu achten, dass das Abgasrohr auf
kürzestem Weg, steigend zum Schornstein verlegt wird. Dabei sind
möglichst keine Umlenkungen des Abgasrohrs vorzunehmen. Weiterhin
ist das Abgasrohr mit einem eingemauerten Wandfutter am Schornstein
anzuschließen und abzudichten. Gegebenenfalls ist das Abgasrohr mit
Schellen
zu
gewährleisten. Die Verbindungsstücke sind gegebenenfalls abzudichten!
Führt das Abgasrohr durch Bauteile mit brennbaren Baustoffen, ist das
Abgasrohr entsprechend den Vorschriften zu dämmen. Grundsätzlich ist
die Verbindungsleitung so zu montieren, dass jeder Zeit eine Reinigung
der Verbindungsleitung möglich ist. Dies ist durch eine entsprechende
Anzahl von Reinigungsöffnungen zu gewährleisten.
Es ist ein Messstutzen zur Feststellung des Schornsteinunterdruckes in
der Verbindungsleitung zugänglich einzubauen.
Wärmeerzeugungsanlagen dürfen nur von Fachunternehmen erstellt und
montiert werden. Die Erstinbetriebnahme darf nur durch einen
Sachkundigen des Montageunternehmens erfolgen. Es ist dem
Eigentümer / Betreiber der Anlage eine Bescheinigung zu übergeben, in
der der ordnungsgemäße Einbau und die richtige Einstellung / Funktion
aller Regel- und Sicherheitskomponenten bestätigt wird.
Die
Erstinbetriebnahme
notwendigen Komponenten angeschlossen, alle notwendigen
Sicherheitseinrichtungen integriert und funktionstüchtig sind.
Bevor der Kamineinsatz in Betrieb genommen wird, muss dieser
heizungsseitig
Ablaufsicherung; Sicherheitswärmetauscher) gefüllt und entlüftet
sein. Kontrollieren Sie nach dem Befüllvorgang alle hydraulischen
Anschlüsse auf Dichtigkeit. Der Betrieb ohne wasserseitigen
Anschluss führt zu irreparablen Schäden und zieht den Verlust
jeglicher Gewährleistungsansprüche nach sich!
entsprechen
und
befestigen,
um
3.
Erstinbetriebnahme
darf
(Heizungsnetz)
gemäß
DIN
eine
ausreichende
nur
erfolgen,
und
wasserseitig
- 19 -
18160
bzw.
Fixierung
nachdem
(Thermische
den
zu
alle