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Grundlagen Der Humanschwingungsmessung; Einführung; Eu-Richtlinie 2002/44/Eg - PCE Instruments PCE-VM 31 Betriebsanleitung

Human schwingungsanalysator
Inhaltsverzeichnis

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Grundlagen der Humanschwingungsmessung

5.1
Einführung
Unter Humanschwingung versteht man Vibrationen, die auf den menschlichen Körper einwirken. Die
Messung dieser Vibrationen dient vorrangig der Vermeidung gesundheitlicher Risiken, kann aber auch
zur Beurteilung des Komfortgefühls, z.B. in Fahrzeugen, herangezogen werden. Man unterscheidet zwei
grundlegende Kategorien:
• Hand-Arm-Schwingungen, die über die Hand in den Körper eingeleitet werden. Diese können z.B.
Durchblutungsstörungen, Knochen- oder Gelenkschäden und Muskelerkrankungen hervorrufen.
• Ganzkörper-Schwingungen, die über Gesäß und Rücken des sitzenden Menschen, die Füße des
stehenden Menschen sowie Kopf und Rücken des liegenden Menschen einwirken. Diese können z.B. zu
Rückenschmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule führen.
Beide Arten der Humanschwingungsmessung werden in internationalen Standards beschrieben:
• ISO 5349 - Messverfahren für Hand-Arm-Schwingungen
• ISO 2631 - Messverfahren für Ganzkörper-Schwingungen (auch ASA/ANSI S3.18)
• ISO 8041 - Messeinrichtungen für Humanschwingungen
• ISO 8662 - Messung mechanischer Schwingungen am Handgriff motorbetriebener Maschinen
• ISO 6954 - Schwingungen auf Schiffen
• ISO 10056 - Schwingungen auf Schienenfahrzeugen
• ISO 10326 - Laborverfahren zur Bewertung der Schwingungen von Fahrzeugsitzen
• ISO 28927 - Handgehaltene motorbetriebene Maschinen - Messverfahren zur Ermittlung der
Schwingungsemission
Praxisgerechte Hinweise zur Messung von Hand-Arm- und Ganzkörperschwingungen findet man auch in
der VDI 2057.
Besondere Bedeutung hat die Thematik durch Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2002/44/EG erhalten. Diese
spezifiziert arbeitsschutzrechtliche Mindestanforderungen.
5.2

EU-Richtlinie 2002/44/EG

Nachfolgend finden Sie eine Kurzzusammenfassung der EU-Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002. Die Richtlinie beinhaltet Mindestanforderungen zum
Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Vibrationen. Die Hersteller von
Maschinen und Geräten sowie Arbeitgeber, die diese einsetzen, sind aufgefordert, eine Risikoanalyse
hinsichtlich der Schwingungsbelastung des Bedieners durchzuführen. Die Risikoanalyse kann auf Basis
von Herstellerangaben zum Ausmaß der Vibration unter Beobachtung spezifischer Arbeitsweisen oder
durch Messung, z.B. mit dem Humanschwingungsmesser VM31, erfolgen. Die Richtlinie legt folgende
Grenzwerte fest:
Tabelle 1
Auslösewert
Expositionsgrenzwert
Wird der Auslösewert überschritten, sind technische und organisatorische Maßnahmen zur Verringerung
der Schwingungsbelastung einzuleiten, die insbesondere Folgendes beinhalten:
Alternative Arbeitsverfahren, die die Schwingungsbelastung verringern
Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, die die Belastung reduzieren
Bereitstellung von Schutzvorrichtungen, z.B. schwingungsdämpfende Sitze oder Griffe
Wartungsprogramme für Arbeitsmittel
Gestaltung und Auslegung von Arbeitsplätzen
Schulung der Arbeitnehmer in der korrekten Handhabung der Arbeitsmittel
Begrenzung der Dauer der Tätigkeiten, bei den Schwingungsbelastungen auftreten
Arbeitspläne mit Ruhezeiten
Bereitstellung von Kleidung für gefährdete Arbeitnehmer zum Schutz vor Kälte und Nässe
BETRIEBSANLEITUNG
Hand-Arm, RMS
2,5 m/s²
5 m/s²
Ganzkörper, RMS
0,5 m/s²
1,15 m/s²
7
Ganzkörper, RMS
1,75
9,1 m/s
1,75
21 m/s

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