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Jungheinrich DFG 316 Betriebsanleitung Seite 53

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Schleppen von Anhängern oder Abschleppen darf nur gelegentlich, auf befestigten
Fahrwegen und in der Ebene, mit einer maximalen Abweichung von +/- 1% und
höchstens mit einer Geschwindigkeit von 5 km/h durchgeführt werden. Ein Dauerbe-
trieb mit Anhängern ist nicht gestattet.
Während des Ziehens darf sich keine Last auf den Gabelzinken befinden.
Die für das Fahrzeug angegebene maximale Anhängelast für ungebremste und/oder
gebremste Anhänger darf nicht überschritten werden. Die angegebene Anhängelast
gilt nur für die Behelfskupplung im Gegengewicht des Gabelstaplers. Falls eine an-
dere Anhängekupplung an den Stapler angebracht wird, müssen die Vorschriften des
Kupplungsherstellers mit berücksichtigt werden.
Nach dem Ankoppeln muss der Fahrer vor Fahrantritt prüfen, ob die Anhängekupp-
lung gegen Lösen gesichert ist.
Schleppende Fahrzeuge müssen so betrieben werden, dass ein sicheres Fahren und
Abbremsen des Schleppzuges bei allen Fahrbewegungen gewährleistet ist.
F
Abgasemissionen: Das Fahrzeug darf nur in gut belüfteten Bereichen betrieben
werden. Ein Betrieb des Fahrzeugs in geschlossenen Bereichen kann zu einer An-
sammlung von schädlichen Abgasemissionen führen, die Schwindel, Schläfrigkeit
oder sogar den Tod verursachen könnten!
Notaus mit Abschaltung Fahrzeugelektrik: Alle elektrischen Funktionen werden
abgeschaltet.
Das Zündschloss auf O-Stellung bringen. Bei einem Kabinenfahrzeug oder Komfort-
verdeck müssen die Türen geöffnet werden. Druckknopf im Fußraum betätigen. Die
Motorhaube öffnet sich, blauen Schnellveschluss vom Batteriepool entfernen.
F
Bei gasbetriebenen Staplern muss das Absperrventil am Gastank bzw. an der Gas-
flasche zugedreht werden. um zu verhindern, dass Gas in den Motorbereich gelangt.
E 20

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Tfg 316Tfg 320

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