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2.2.2 Ersatz-, Verschleissteile und Hilfsstoffe
Der Einsatz von Ersatz- und Verschleissteilen von Drittherstellern kann zu Risiken führen.
Verwenden Sie nur Originalteile oder vom Hersteller freigegebene Teile.
2.3 Restrisiken
Das Spannmittel ist nach dem neusten Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Die korrekte Werkstückspannung liegt in der Verantwortung des Bedieners.
Neue Aufspannungen müssen durch qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechender
Berufsausbildung sorgfältig geprüft werden.
Durch die unterschiedlich zu spannenden Geometrien, Auflageflächen, Reibungswerte der
Aufspannung, Bearbeitungskräfte, Fehlmanipulationen der Bearbeitungsmaschine etc. muss
auch bei einem korrekt funktionierenden Spanner mit der Gefahr gerechnet werden, dass ein
Werkstück verrutschen oder ausgerissen werden kann.
An der Bearbeitungsmaschine sind Schutzvorrichtungen anzubringen, die den Bediener vor
ausgeschleuderten Werkzeug- und Werkstückteilen schützen.
Das Tragen einer Schutzbrille ist für Bediener und Dritte in der Nähe einer Bearbeitungs-
maschine Pflicht.
Arbeitsweisen, welche die Funktion und Betriebssicherheit des Spannmittels beeinträchtigen,
sind zu unterlassen.
2.3.1 Hinweise zur Spanntechnologie
Der Bediener stellt sicher, dass die Spanngeometrie und die Spannkräfte der gewählten
Bearbeitungsart entsprechen.
Wir empfehlen die Spannung mit einem Drehmomentschlüssel durchzuführen, um
gleichbleibende Spannresultate zu erreichen.
Die Spannkräfte werden nur bei einer korrekten Funktion des Spannmittels und bei korrekter
Werkstückeinspannung erreicht.
Eine regelmässige Wartung und Reinigung gemäss der Betriebsanleitung ist unerlässlich für
eine korrekte Funktion.
Bei elastischen dünnwandigen Werkstücken z.B. bei Rohren oder bei Paketspannungen,
kann die Spannkraft durch das Einfedern der Werkstücke wesentlich reduziert werden.
Bei hohen Einspannungen wird die Spannkraft durch erhöhte Reibkräfte im Schieber
wesentlich reduziert.
2.4 Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Maschine arbeiten zu lassen:
die mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
vertraut sind.
die in die Arbeiten an der Maschine eingewiesen sind.
die diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Die Anforderungen der EG-Richtlinie zur Benutzung von Arbeitsmitteln 2007/30/EG sind
einzuhalten.
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XND.00014.008_A - 08/2016
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