CPCI-7500
2
BENUTZER
2.1
Qualifikation
Nur eine ausgebildete Elektronikfachkraft darf folgende Tätigkeiten ausführen:
-
Installation
-
Inbetriebnahme
-
Betrieb
-
Instandhaltung.
2.2
Länderspezifische Bestimmungen
Beachten Sie die länderspezifischen Bestimmungen zur:
-
Unfallverhütung
-
Errichtung von elektrischen und mechanischen Anlagen
-
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
Benutzer
9