Wartung
Das Stehgerät muß, wie auch andere Hilfsmittel, regelmäßig gewartet
werden. Durch den ständigen Gebrauch kann es sein, daß sich bestimmte
Schrauben lockern. Außerdem ist besonders darauf zu achten, daß der
Beckenrahmen in seiner Funktion nicht eingeschränkt ist.
Sollte einer der beiden Punkte (oder beide) auftreten, verständigen Sie un-
verzüglich Ihren Fachhändler oder eine autorisierte Person und entziehen
Sie das Gerät sofort der Benutzung!
Garantie
Sie haben sich für ein hochwertiges Produkt von Rehatec entschieden.
Auf das von uns gelieferte Stehgerät Standard verpflichten wir uns zu:
Sofern nachweislich ein Werkstoff- oder Herstellungsfehler vorliegt,
werden schadhafte Teile kostenlos ersetzt.
Abänderungen und konstruktive Eingriffe, die über die Anpassung an die
persönliche Körpergröße hinausgehen, können nicht mehr von uns als
Hersteller verantwortet werden.
Technische Änderungen sind vorbehalten.
Garantiebedingungen
1) Reklamationen müssen uns umgehend schriftlich mitgeteilt werden.
2) Die Garantie gilt nicht, wenn ohne unsere schriftliche Genehmigung
Konstruktionsänderungen vorgenommen wurden.
3) Die Garantie gilt nur bei normaler Anwendung, jedoch nicht wenn
das Hilfsmittel Verhältnissen und Situationen ausgesetzt wird, die
4) Die Garantie gilt nur, wenn Originalteile verwendet werden, auch
auch Punkt 3).
5) Defekte oder ausgetauschte Teile sind unser Eigentum.
6) Erstattung oder Gutschrift erfolgt nur dann, wenn wir das Hilfsmittel
nicht innerhalb einer angemessenen Zeit reparieren oder in einen
funktionstauglichen Zustand bringen können.
16
3 Jahren Garantie auf den Rahmen
dem vorgesehenen Anwendungsbereich nicht entsprechen.
nicht in Kombination mit Teilen anderen Ursprungs (Siehe