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Volvo V90 Betriebsanleitung Seite 368

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FAHRERASSISTENZSYSTEME
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WARNUNG
Warnungen und Bremsmanöver können spät
ausgelöst werden oder ganz ausbleiben, wenn
die Verkehrssituation oder äußere Umstände
dazu beitragen, dass Kamera- und Radarmo-
dul Fußgänger, Radfahrer, größere Tiere oder
Fahrzeuge vor dem eigenen Fahrzeug nicht
korrekt erfassen können.
Damit ein Fahrzeug bei Dunkelheit erfasst
werden kann, müssen Front- und Heckbe-
leuchtung des Fahrzeugs intakt und deutlich
zu erkennen sein.
Für Fußgänger und Radfahrer verfügt das
Kamera- und Radarmodul über eine
begrenzte Reichweite – effektive Warnungen
und Bremseingriffe sind bei relativen
Geschwindigkeiten unter 50 km/h (30 mph)
möglich. In Bezug auf stehende oder langsam
fahrende Fahrzeuge sind effektive Warnun-
gen und Bremseingriffe bei Geschwindigkei-
ten bis zu 70 km/h (43 mph) möglich. Wenn
das Fahrzeug schneller als 70 km/h (43 mph)
fährt und ein großes Tier erkennt, wird es auf
unter 15 km/h (9 mph) abgebremst. Bei nied-
rigeren Geschwindigkeiten fällt die Wirkung
von Warnung und Bremseingriff bei großen
Tieren weniger stark aus.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht können
Warnungen vor stehenden oder langsam fahr-
enden Fahrzeugen oder großen Tieren aus-
bleiben.
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Warnung und Bremsmanöver für Fußgänger
und Radfahrer sind bei Geschwindigkeiten
über 70 km/h (43 mph) ausgeschaltet.
Platzieren, kleben oder montieren Sie vor oder
neben dem Kamera- und Radarmodul weder
innen noch außen Gegenstände auf die
Windschutzscheibe – kamerabasierte Funktio-
nen können dadurch beeinträchtigt werden.
Gegenstände, Schnee, Eis oder Verunreini-
gungen im Bereich des Kamerasensors kön-
nen zu einer eingeschränkten, ausbleibenden
oder falschen Funktion führen.
ACHTUNG
Die Funktion verwendet das Kameramodul
des Fahrzeugs, das gewissen Begrenzungen
unterliegt, siehe „Begrenzungen des Kamera-
moduls".
ACHTUNG
Die Funktion verwendet das Radarmodul des
Fahrzeugs, das gewissen Begrenzungen
unterliegt, siehe „Begrenzungen des Radar-
moduls".
Themenbezogene Informationen
City Safety (S. 357)
Begrenzungen der Kameraeinheit (S. 354)
Begrenzungen der Radareinheit (S. 346)

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