1.5
Kontraindikationen
Der Invacare® Vertic ist nicht anwendbar bei:
•
Personen mit Glasknochen
•
Starken Hüft- und Knie- bzw. Sprunggelenkkontrakturen
•
Orthopädischen Problemen/Gelenkdeformitäten, die durch das Stehen zunehmen können
•
Herz-Kreislauferkrankungen
•
Angstzuständen des Benutzers, die z.B. zur Erhöhung der Spastizität führen können
•
Personen, die nicht die kognitive Fähigkeit haben, einen elektrisch gesteuerten Rollstuhl zu
bedienen
•
Situationen, wo im Falle eines technischen Versagens des Verticalizers keine Hilfe
erreichbar wäre
1.6
Gebrauchsfähigkeit
Sie dürfen einen Elektrorollstuhl nur verwenden, wenn er gebrauchsfähig ist. Anderenfalls können
Sie sich und andere gefährden.
Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient nur zur Orientierung,
welche Situationen die Gebrauchsfähigkeit Ihres Elektrorollstuhls einschränken können.
Dabei gibt es Einschränkungen, bei denen Sie den Rollstuhl sofort stehenlassen sollten und
Einschränkungen, die eine Weiterfahrt bis zum Händler zulassen:
• Sie sollten Ihren Elektrorollstuhl sofort stehenlassen, wenn seine Gebrauchsfähigkeit
eingeschränkt wird durch z. B.:
- Ausfall der Bremsen
• Sie sollten umgehend einen autorisierten Invacare® Händler kontaktieren, wenn die
Gebrauchsfähigkeit Ihres Elektrorollstuhls eingeschränkt wird durch z. B.:
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