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Typenklassifikation Und Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Invacare Dragon Vertic Gebrauchsanweisung

Elektrorollstuhl
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1.3
Typenklassifikation und bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Dragon Aufrichtestuhl ist ein elektrischer Rollstuhl der Klasse B (für Innen- und
Außenanwendung) mit einer beschränkten Bordstein- und Hindernisüberwindungsfähigkeit von
40mm. Er dient der Mobilität behinderter Menschen, die geringe bis mittlere klinische
Unterstützung brauchen. Dieses Fahrzeug wurde für gehbehinderte und gehunfähige Personen
konzipiert, die von ihrer Sehfähigkeit und ihrer körperlichen und geistigen Verfassung her in der
Lage sind, ein Elektrofahrzeug zu steuern.
Das Fahren im Innen- und Außenbereich erfolgt in der Sitzposition. Es können dabei Steigungen
und Hindernisse gemäß der technischen Spezifikation überwunden werden. Dabei sind die in
Kapitel "Sicherheitshinweise" ab Seite 22 aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen besonders zu
beachten.
Genaue Angaben zu Geschwindigkeit, Wenderadius, Reichweite, kippsichere Steigfähigkeit,
maximale Hindernishöhe und zulässige Betriebsbedingungen finden Sie im Kapitel "Technische
Daten" auf Seite 111.
Die Aufrichtefunktion ist für die Nutzung in Innenräumen bestimmt. Eine eingeschränkte Mobilität
ist auch dabei möglich. Sie soll sich aber auf wenige Meter im häuslichen Bereich beschränken,
wobei der Untergrund fest, eben und horizontal sein muss. Eine gute Bodenhaftung der
Antriebsräder ist dazu Voraussetzung. Das aufrechte Fahren hat immer in voll aufgerichteter
Position zu erfolgen. Aus Sicherheitsgründen wird die Geschwindigkeit im aufgerichteten Zustand
automatisch reduziert
Das Fahrzeug wurde erfolgreich nach deutschen und internationalen Normen auf seine Sicherheit
hin geprüft. Es erfüllt die Anforderungen nach DIN EN 12184 inklusive EN 1021-1/-2. Es wurde
ebenfalls erfolgreich nach EN60529 IPX4 auf Spritzwasserunempfindlichkeit getestet, und ist somit
für typische mitteleuropäische Witterungsverhältnisse gut geeignet. Mit einer entsprechenden
Beleuchtungsanlage ist das Fahrzeug gemäß StVZO für die Teilnahme am öffentlichen
Straßenverkehr geeignet.
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