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Garantiebestimmungen - Look Solutions UNIQUE 2.1 Bedienungsanleitung

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Für das von Ihnen erworbene Gerät Unique 2.1 leistet Look Solutions Garantie gemäß nach-
folgenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 bis 6) Schäden
oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf Werksfehlern beruhen, wenn sie uns unverzüglich
nach Feststellung und innerhalb 24 Monaten nach Lieferung an den End abnehmer gemeldet
werden. Eine Ga rantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der
Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, durch
Schäden aus Einwirkung von Wasser sowie allgemein aus anormalen Umweltbedingungen oder
höherer Gewalt.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, daß mangelhafte Teile nach unserer Wahl un -
entgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Geräte, für die unter
Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind an unsere Service-
Stationen zu übergeben oder frei Haus einzusenden. Die Anschrift der Service-Stationen erfah-
ren Sie bei Ihrem Fachhändler oder dieser sendet das Gerät für Sie ein. Dabei ist der Kaufbeleg
mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen
werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn unsere Geräte mit Ergänzungs-
oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf unsere Geräte abgestimmt sind. Deswei-
teren erlischt der Garantieanspruch, wenn andere Fluide als das mitgelieferte bzw. bei Ihrem
Fachhändler erhältliche „UNIQUE-Fluid" verwendet werden. Bei Versendung der Geräte an die
Service-Stationen ohne vorherige Entfernung oder Entleerung des Fluidbehälters erlischt die
Garantie ebenfalls, wie auch bei nachweislicher Mißachtung der Bedienungsanleitung bzw. bei
Fehlern durch unsachgemäße Behandlung/ Handhabung sowie bei Schäden aus Gewalteinwir-
kung.
4. Auf Bauteile oder Bauteilgruppen, die dem natürlichen Verschleiß oder der normalen Abnutzung
unterliegen, gewähren wir keine Leistungsansprüche.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine
neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantie-
frist für das ganze Gerät.
6. Sofern ein Schaden oder Mangel von uns nicht beseitigt werden kann, oder die Nach-
besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird innerhalb von
6 Monaten ab Kauf-/Lieferdatum auf Wunsch des Endabnehmers entweder
• kostenfrei Ersatz geliefert oder
• der Minderwert vergütet oder
• das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises, jedoch nicht über den marktüblichen
Preis hinaus, zurückgenommen.
7. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden, sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist
– ausgeschlossen.

9. Garantiebestimmungen

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