10. Garantiebestimmungen
Für die von Ihnen erworbene Mini-Nebelmaschine Tiny F07 leistet Look Garantie gemäß
nachfolgenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 bis 6) Schä-
den oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf Werksfehlern beruhen, wenn sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb 24 Monaten nach Lieferung an den End-
abnehmer gemeldet werden. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfü-
gige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit
des Gerätes unerheblich sind, durch Schäden aus Einwirkung von Wasser sowie allge-
mein aus anormalen Umweltbedingungen oder höherer Gewalt.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, daß mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Geräte, für
die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind
an unsere Service-Stationen zu übergeben oder frei Haus einzusenden. Die Anschrift der
Service-Stationen erfahren Sie bei Ihrem Fachhändler oder dieser sendet das Gerät für
Sie ein. Dabei ist der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte
Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Bei dem Microverdampfer des Tiny F07 handelt es sich um ein Verschleißteil mit be-
grenzter Lebensdauer, für das keine Garantie übernommen wird.
4. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorge-
nommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn unsere Geräte mit
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf unsere Geräte abge-
stimmt sind. Desweiteren erlischt der Garantieanspruch, wenn andere als das original
Look Tiny-Fluid verwendet wurden. Bei Versendung der Geräte an die Service-Stationen
ohne vorherige Entfernung oder Entleerung des Fluidbehälters erlischt die Garantie eben-
falls, wie auch bei nachweislicher Mißachtung der Bedienungsanleitung bzw. bei Feh-
lern durch unsachgemäße Behandlung/ Handhabung sowie bei Schäden aus Gewaltein-
wirkung.
5. Frachtkosten, die in Zusammenhang mit der Erbringung der Garantieleistung entste-
hen, trägt grundsätzlich der Einsender/Kunde.
6. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet
mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
7. Sofern ein Schaden oder Mangel von uns nicht beseitigt werden kann, oder die Nach-
besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird innerhalb von 6
Monaten ab Kauf-/Lieferdatum auf Wunsch des Endabnehmers entweder
• kostenfrei Ersatz geliefert oder
• der Minderwert vergütet oder
• das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises, jedoch nicht über den marktüblichen
Preis hinaus, zurückgenommen.
8. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden, sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist – ausgeschlossen.
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