Erstinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme und
Anpassung der Regelung an die örtli-
chen und baulichen Gegebenheiten
müssen von Ihrem Heizungsfachbe-
trieb vorgenommen werden.
Ihre Anlage ist voreingestellt
Die Regelung ist bereits ab Werk auf
einen Standardbetrieb voreingestellt.
Zuerst informieren
Als Betreiber einer neuen Feuerungs-
anlage sind Sie verpflichtet, diese
umgehend dem für Ihre Liegenschaft
zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister zu melden. Der Bezirks-
schornsteinfegermeister erteilt Ihnen
auch Auskünfte über seine weiteren
Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage
(z.B. regelmäßige Messungen, Reini-
gung).
Ihre Heizungsanlage ist somit
betriebsbereit. Die werkseitige Grund-
einstellung können Sie individuell
nach Ihren Wünschen ändern.
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