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Bestimmungsgemäße Verwendung - Scheppach 5902204901 Originalanleitung

Abricht- und dickenhobelmaschine
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kontrollieren und die angegebenen Wartungsarbeiten
ausführen. Kontrollieren Sie, dass die einzelnen
Rückschlagsicherungen frei beweglich sind und nach
dem Anheben wieder in die Ausgangslage zurückfallen.
• Beschädigte oder verschmutzte Werkstücke bergen
Gefahren. Metallteile oder splitterndes Material
darf mit diesem Gerät nicht bearbeitet werden.
Verletzungsgefahr!
• Verwenden Sie beim Hobeln kurzer Werkstücke einen
Schiebegriff.
• Ein fehlender Schiebestock kann zu Gefahren führen.
Der Schiebestock sollte bei Nichtgebrauch immer an
der dafür vorgesehenen Stelle auf der linken Seite der
Maschine aufbewahrt werden.
• Die
folgenden
Situationen
Umständen
vermieden
Unterbrechung des Schneidevorgangs (Hobelschnitte,
die nicht die gesamte Länge des Werkstückes
umfassen; das Hobeln von unebenen Holzteilen, die
nicht gleichmäßig auf dem Vorschubtisch aufliegen.
Schneiden Sie niemals Einbuchtungen, Zapfen oder
Formen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen an der Maschine montiert sein.
• Die Maschine ist zur Bedienung durch eine
Person konzipiert. Die Bedienungsperson ist im
Arbeitsbereich gegenüber Dritten verantwortlich.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Maschine beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Maschine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Abricht- / Dickenhobelmaschine ist mit dem
angebotenen Werkzeug und Zubehör ausschließlich
zum Hobeln von Holz konzipiert.
• Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden
Werkstücke darf bei der Standardausführung die
Tischgröße nicht überschreiten. Durchlaßbreite 254
mm, Durchlaßhöhe 120 mm
• Bei langen Werkstücken, die ein Abkippen von der
Tischplatte ermöglichen, ist die Tischverlängerung
bzw. der Rollbock (Sonderzubehör) zu verwenden.
• Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die
Maschine an eine Absauganlage angeschlossen
werden. Zum Absaugen von Holzspänen
eine Absaugsauganlage einsetzen. Die
Strömungsgeschwindigkeit am Absaugstutzen muß
20 m/s betragen.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum
Absaugen ein Absauger der den gewerblichen
Vorschriften entspricht, eingesetzt werden.
• Absauganlagen oder Entstauber bei laufender
Arbeitsmaschine nicht abschalten oder entfernen.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem
Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewußt unter Beachtung der
Betriebsanleitung benutzen! Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen
können, umgehend beseitigen (lassen)!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den Technischen Daten
angegebenen Abmessungen müssen eingehalten
werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen, allgemein anerkannten sicherheitstechnischen
sollten
unter
allen
werden:
vorzeitige

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Diese Anleitung auch für:

Hms850

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