Der maximale Unterdruck im Heizungsraum darf 4 Pa im Verbrennungsluftverbund nicht
überschreiten. Bei einer Verbrennungsluftversorgung durch eine Öffnung in der Außenwand
darf die Druckdifferenz von 3 Pa nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung als Zusatzheizung in eine bereits bestehende Anlage, kann der
Anschluss des Kessels an zwei getrennten oder einem gemeinsamen Schornstein erfolgen.
Alle notwendigen Informationen zur Berechnung des Schornsteins entnehmen Sie bitte den
technischen Daten der jeweiligen Kesseltypen.
Berechnete Schornsteine, welche kleiner sind als der Rauchstutzen (160mm) des Kessels,
sind nicht zulässig.
3.6 Nutzung parallel mit einem Öl-/Gaskessel
Wird der Heizkessel HVG II mit einem Öl- oder Gaskessel am selben Schornstein betrieben,
entspricht die Anlage der DIN 4759 Betriebsweise Z Bauart 5. Hierbei handelt es sich um
zwei getrennte Wärmeerzeuger mit ausschließlich wechselseitigem Betrieb. Eine Blockierung
des ÖL- bzw. Gaskessels gegenüber dem Heizkessel HVG II, die den zwangsweise
wechselseitigen Betrieb sicherstellt, kann durch eine im HVG II integrierte Steuerung mit
potenzialfreiem Ausgang erfolgen.
Optimal ist der Betrieb an zwei getrennten Zügen.
Wichtig! Bei der Sanierung bestehender Anlagen muss eine Begutachtung durch den
zuständigen Bezirksschornsteinfeger erfolgen.
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