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Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Nationale Vorschriften Je Nach Maschinentyp; Anforderungen An Das Bedienungspersonal - Beckhoff CB3060 Handbuch

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Kapitel: Einleitende Hinweise
1.3 Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen

1.3.1 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Betreiber muss sicherstellen, dass
o
das Produkt nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
o
das Produkt nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird.
o
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort des Produkts
zur Verfügung steht.
o
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal das Produkt bedient.
o
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt.

1.3.2 Nationale Vorschriften je nach Maschinentyp

Je nach Maschinen- und Anlagentyp, in dem das Produkt zum Einsatz kommt, bestehen nationale
Vorschriften für Steuerungen solcher Maschinen und Anlagen, die der Betreiber einhalten muss. Diese
Vorschriften regeln unter anderem, in welchen Zeitabständen die Steuerung überprüft werden muss. Der
Betreiber muss diese Überprüfung rechtzeitig veranlassen.

1.3.3 Anforderungen an das Bedienungspersonal

o
Betriebsanleitung lesen: Jeder Benutzer des Produkts muss die Betriebsanleitung für die Anlage, an
der er eingesetzt wird, gelesen haben.
o
Systemkenntnisse: Jeder Benutzer muss alle für ihn erreichbaren Funktionen des Produkts kennen.
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Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
Beckhoff New Automation Technology CB3060

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