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baut wurde.
Zur Entsorgung sollte man sich an Spezialfirmen oder an
qualifiziertes Fachpersonal wenden, das die möglichen
Risiken kennt, die vorliegenden Gebrauchsanweisungen
gelesen hat und genau befolgt.
Wenn die Maschine ausgedient hat, geht man unter Be-
achtung aller angegebenen Unfallverhütungsnormen fol-
gendermaßen vor:
• die Energiezufuhr unterbrechen (elektrisch oder PTO),
• alle Stromkabel entfernen und an eine spezialisierte
Sammelstelle übergeben, indem man die jeweils im
Lande geltenden Bestimmungen befolgt.
• Den Öltank leeren, das Öl in dichten Behältern an ei-
ner Sammelstelle abgeben, indem man die jeweils im
Lande geltenden Bestimmungen befolgt.
• Alle übrigen Maschinenteile an eine Schrottsammel-
stelle abgeben, indem man die jeweils im Lande gel-
tenden Bestimmungen befolgt.
Darauf achten, dass jeder Maschinenteil entsorgt wird,
indem man die jeweils im Lande geltenden Bestimmungen
befolgt.
EG-Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungs-
maschinen GmbH, Günzburger Str. 69, D-89335 Ichenhausen, daß
die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer Konstruktion
und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung
den einschlägige Bestimmungen nachstehender EGRichtlinien
entspricht.
Bei einer Änderung an der Maschine verliert diese Erklärung ihre
Gültigkeit.
Bezeichnung der Maschine:
Hydraulik-Holzspalter
Maschinentyp:
HL 800
Artikelnummer:
390 5305 915
Einschlägige EGRichtlinien:
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EWG,
EG-EMV Richtlinie 2004/108/EWG.
Angewandte harmonisierte europäische Normen:
EN 60 204-1, EN 609-1
Ort, Datum:
Ichenhausen, 17.09.2009
Unterschrift
Thomas Honigmann (Geschäftsführer)
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