1.5. gArANtIE
1. Die Garantiezeit beträgt für den
Kamin fünf Jahre, für alle Zusatz-
teile wie Regelungen, Armaturen
usw. ein Jahr. Die Garantiezeit
beginnt am Tage der Inbetrieb-
nahme.
2. Voraussetzungen für Garantieans-
prüche sind:
- die fachgerechte Montage und
Inbetriebnahme unter Berück-
sichtigung der einschlägigen DIN
– Normen sowie unserer Aufstell-
und Bedienungsanleitung durch
eine Fachfirma,
- die Einhaltung unserer Bedien-
ungsanleitung durch den Betrei-
ber,
- die Verwendung von Brennstof-
fen nach den europäischen – und
nationalen Normen,
- die Rücksendung der vollstän-
dig ausgefüllten Garantiekarte
innerhalb von 14 Tagen seit der
Installation (Probeheizung).
Garantieansprüche sind danach insbe-
sondere ausgeschlossen bei falscher
oder mangelhafter Installation, Inbe-
triebnahme, Behandlung, Bedienung
oder Wartung, bei Verwendung un-
zweckmäßiger oder anderer als vor-
geschriebener Brennstoffe, Stromar-
ten und –spannungen, bei falscher
Brennerwahl oder –einstellung. Das
gleiche gilt bei Überlastungen, Un-
terbelastungen und Kalkablagerung
sowie für Teile, die natürlichem Ver-
schleiß unterliegen (z.B. Dichtungen,
Schamotte- bzw. Vermikulit- Ausk-
leidungen). Schäden durch besonders
aggressive Wässer am Ort des Benut-
zers sind ebenfalls vom Garantie-
anspruch ausgeschlossen. Schließlich
sind Garantieansprüche ausgeschlos-
sen, wenn wir die Kopie der Garanti-
eurkunde nicht fristgerecht oder un-
vollständig ausgefüllt erhalten.
3. Im Garantiefall übernehmen wir
kostenlos nach unserer Wahl Re-
paratur oder Ersatz der beschä-
digten Teile. Weitere Ansprüche
– insbesondere bei eventuellen
Folgeschäden – fallen nicht unter
die Garantie.
4. Garantieansprüche sind uns un-
verzüglich schriftlich anzuzeigen.
Geht uns die Anzeige später als 14
Tage nach Kenntnis des Mangels
zu, sind sämtliche Garantieans-
prüche ausgeschlossen.
5. Ausschließlicher Gerichtstand für
alle Streitigkeiten mit einem Ga-
rantieberechtigten sind, sowie ge-
setzlich zulässig, das Gericht in
Holstebro (Dänemark).
6. Durch diese Garantie bleiben die
gesetzlichen Gewährleistungsrech-
te des Verbrauchers nach den
§§437 ff. BGB unberührt. Unab-
hängig von dieser Garantie kann
der Verbraucher daher auch ge-
gen den Verkäufer die jeweiligen
gesetzlichen Gewährleistungsans-
prüche geltend machen. Diese
Ansprüche bestehen neben der
Garantie und werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt.
Bei evt. Reklamationen bitte die
Rechnungsnummer angeben.
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