1. BEDIENuNgSANLEItuNg
1.1.
Allgemeine Informationen
1.1.1. Allgemeine
Sicherheitshinweise
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor
dem Aufstellen Ihres Kamineinsatzes
mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger-
meister in Verbindung zu setzen. Er
kennt alle gültigen nationalen und
europäischen Normen sowie die bau-
rechtlichen und örtlichen Vorschrif-
ten, die es zu beachten gilt. Er berät
Sie auch über die Tauglichkeit Ihres
Schornsteins und führt die Abnahme
Ihres Ofens durch. Im Rahmen der Ab-
nahme prüft er die Gesamtinstallati-
on und achtet auf eine ausreichende
Verbrennungsluftzufuhr. Da ihr neu-
er Kamineinsatz ein raumluftabhän-
giger Kamineinsatz ist, entnimmt er
die Verbrennungsluft dem Aufstell-
raum, so dass eine ausreichende Luft-
zufuhr gewährleistet sein muss.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass die Feuerstätte nach Abnahme
durch den Schornsteinfeger nicht
mehr verändert werden darf.
Aus Sicherheitsgründen dürfen nur
solche Ersatzteile eingebaut werden,
die vom Hersteller zugelassen sind.
Ersatzteile bekommen Sie über Ihren
Fachhändler. Bitte geben Sie bei
Bestellungen oder Beanstandungen
unbedingt den Typ und die Serien-
nummer an.
1.1.2. gerätesicherheit
Ihr Kamineinsatz darf nur mit ge-
schlossener Feuerungstür betrieben
werden und darf nur zum Auflegen
von Brennstoff geöffnet werden. Es
ist strengstens verboten außer Holz
und zugelassenen Zündhilfen wei-
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tere Stoffe in Ihrem Kamineinsatz zu
verbrennen. Verboten ist auch explo-
sive und leicht entzündliche Stoffe in
der Nähe Ihres Kamineinsatzes zu la-
gern oder zu verarbeiten.
Verbrennungsluftzufuhr von
Außen
Beim Betrieb des Gerätes muss darauf
geachtet werden, dass ausreichend Luft
dem Aufstellraum von außen zugeführt
wird. Während des Betriebes besteht
ein hoher Frischluftbedarf. Vorhande-
ne Vorkehrungen zur Verbrennungs-
luftversorgung dürfen nicht verändert
werden. Es muss sichergestellt sein,
dass die Verbrennungsluftleitungen
während des Betriebes der Feuerstät-
te offen sind.
Konvektionsluft
Um einen Wärmestau zu vermeiden,
müssen die Konvektionsluftein- und
austrittsgitter während des Heizbe-
triebes stets offen sein!
Brandschutz außerhalb des
Strahlungsbereichs:
Zwischen Kaminanlage und brenn-
baren Gegenständen (z.B. Holzregal)
muss ein Abstand von 5 cm eingehal-
ten werden.
Brandschutz innerhalb des
Strahlungsbereichs:
Von der Feuerraumöffnung aus nach
vorne und zur Seite gesehen, dürfen
in einem Bereich von mindestens 80
cm keine brennbaren Gegenstände
lagern (z.B. Möbel, Teppiche usw.).
Schutz vor herausfallender glut
Der Stehrost darf nur zur Reinigung
des Brennraumes entfernt werden.
Er dient als Feuerraumbodenbegren-
(zuluft/umluft):