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Heta SCAN-LINE 550 Bedienungsanleitung Seite 7

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Ferner sind die Landesbauordnung
& die Feuerungsverordnung, natio-
nale & örtliche Bestimmungen, das
Bundesimmissionsgesetz sowie die
Fachregeln des Heizungs- und Lüft-
ungsbau sowie die Elektro-/VDE-
Richtlinien in der jeweils gültigen
Fassung zu beachten.
1.2.1. Dämmung
Aufgrund der Angaben der Prüf-
institute und der geltenden Nor-
men beziehen sich alle Aussagen
zu Dämmstoffen auf Mineralwolle
als Referenzdämmstoff, wie nach-
folgend näher aufgeführt. Alterna-
tiv können auch andere geeignete
Dämmstoffe verwendet werden. Die-
se müssen vom DIBt zugelassen bzw.
mit einer Zulassung versehen sein
Wärmedämmstoff
Zur Herstellung der Dämmschich-
ten sind Matten, Platten oder Scha-
len aus silikatischen Dämmstoffen
(Stein, Schlacke sowie Keramikfasern
der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102
Teil 1 mit einer oberen Anwendung-
sgrenztemperatur von mindestens
700°C bei Prüfung nach DIN52271
und einer Nennrohdichte von 80 kg/
m² zu verwenden. Diese müssen eine
entsprechende Dämmstoffkennziffer
nach AGI-Q 132 haben.
Die Dämmstoffkennziffer darf an
keiner Stelle die Ziffernfolge „99"
beinhalten!
Sofern diese Dämmschicht nicht
von Wänden, Verkleidungen oder
angrenzenden Platten allseitig ge-
halten wird, sind Befestigungen im
maximalen Abstand von höchstens
33 cm zueinander anzubringen.
Andere Dämmstoffe, z.B. aus Blähton
oder mineralischen Baustoffen, müs-
sen eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung des Deutschen Instituts für
Bautechnik Berlin (DIBt) aufweisen.
Weitere Details siehe DIN 18895 bzw.
EN 13229/DIN18160.
Die einzelnen Ersatzdämmstoffe we-
isen unterschiedliche Wärmeleitzah-
len auf, sodass sich unterschiedliche
Dämmstoffdicken ergeben. Die er-
forderliche Dämmstoffdicke kann aus
dem vom Dämmstoffhersteller zur Ver-
fügung gestellten Diagramm ermittelt
werden. Einige Wärmedämmstoffe
können gleichzeitig als Vormauerung
und als Wärmedämmung verwendet
werden. Dadurch reduziert sich die
Einbautiefe erheblich. Wärmedäm-
mungen aus Stein- und Schlackefa-
sern müssen abriebfest verkleidet
werden, damit durch den Umlaufvo-
lumenstrom kein Abrieb transportiert
wird. Andere Wärmedämmplatten
sind ggf. werkseitig abriebfest. Die
Dämmstoffe dürfen nur Fugenversetzt
und fugendicht angebracht werden.
Bei mehrmaliger Anbringung müssen
die Stöße überlappen.
Vormauerung bei zu schützenden
Wänden
- Auf die Vormauerung kann ver-
zichtet werden wenn die Gebäu-
dewand:
- mindestens 10 cm dick ist
- aus nicht brennbarem Material
besteht
- keine tragende Beton- oder Stahl-
betonwand ist
- Die Vormauerung kann herkömm-
lich, z.B. aus Ziegelstein, errichtet
werden, oder aber aus vorgen-
annten Wärmedämmplatten
bestehen, sodass die Gesamtbau-
tiefe, bestehend aus Vormauer
und Wärmedämmung, erheblich
reduziert wird.
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