Übersicht
Heizraum/Zuluft/Aufstellungsplatz
Kontrollen nach dem Transport
Heizraum
Bezüglich der Ausstattung des
Heizraumes sind die jeweiligen
örtlichen Bauvorschriften, die
betreffenden Normen und Feuer-
verordnungen sowie die
Brandschutzbestimmungen maßge-
bend.
Zuluft
Es ist eine ausreichende Frischluft-
zufuhr zum Heizraum sicherzustel-
len, damit die zum Betrieb aller
installierten Feuerungen notwendi-
ge Verbrennungsluft nachströmen
kann und zum Schutz der
Bedienungspersonen kein Sauer-
stoffmangel auftritt! Die Zuluft darf
nicht mit aggressiven Dämpfen
(z.B. Haarspray, Perchloräthylen,
Tetrachlorkohlenstoff) beaufschlagt
sein.
8
Aufstellungsplatz
Der Kessel muß waagrecht auf
befestigtem Boden aufgestellt
werden. Ein Sockel ist nicht erfor-
derlich. Zur ungehinderten Bedie-
nung und Wartung der Kesselanla-
ge ist zu beachten, daß vor dem
Kessel und wenigstens auf einer
Seite eine freie Durchgangsbreite
von mindestens 80 cm und hinter
dem Kessel von mindestens 50 cm
vorhanden ist.
Auf der Kesseloberseite hinten
befindet sich eine Reinigungs-
öffnung. Der Deckenabstand muß
deshalb mindestens 60 - 80 cm
betragen. Keine Leitungen im
Bereich des Putzdeckels (15)
verlegen !
Kontrollen nach dem Transport
Nach dem Transport in den Heiz-
raum und vor Montagebeginn sind
folgende Punkte zu beachten:
- Position der Auslegesteine im
Flammkanal (12).
- Position der Isoliersteine in der
Aschentür (13).
- Dichtheit aller Türen, die Türen
sind scharnier- und
verschlußseitig nachstellbar.
- Alle Bauteile aus dem Füllraum
entnehmen, laut Packliste kon-
trollieren und für die Montage
bereitlegen.