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Einführung
Wir empfehlen Ihnen dringend, dieses Handbuch
sorgfältig zu lesen und für künftige Benutzung
aufzuheben.
Geschlossenes Gerät: Zu- und Abfuhr erfolgen über ein
konzentrisches Edelstahl Rohrsystem aufgrund eines
natürlichen Abzugs (ohne Ventilator).
Der Typ des Gerätes ist C11/C31.
Durchmesser Rohr : 100/150 oder 130/200
(Situation abhängig).
Zu- und Abfuhr über die Außenwand oder Dachfläche.
Einige Horizontale Verlegung möglich.
Fernbedienung mit elektronische Zündung und Timer/
Thermostat.
CE geprüft.
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Sicherheit
2.1 Allgemein/Vorschriften:
- Die Installation darf nur von einem
Fachmann (Vertragsinstallateur eines
Gasversorgungsunternehmens) vorgenommen werden.
- Diese übernimmt damit die Verantwortung
für die ordnungsgemäße Installation und die erste
Inbetriebnahme.
- Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen
Anschlussbedingungen, (Gas Art und Drück) mit den
Gerät Einstellungen übereinstimmen. Bei
Abweichungen muss das Gerät entsprechend
umgestellt werden.
- Vor der Installation sollte die Stellungnahme des
zuständigen Bezirksschorsteinfegermeisters und des
Gasversorgungsunternehmens (GVU) eingeholt
werden.
Deutschland:
- Beim Anschluss an das Gasnetz sind insbesondere
die einschlägigen Vorschriften und die Richtlinien der
Institutionen des Landes zu beachten, in dem das
Gerät betrieben wird. Dies sind z.B.:
o DVGW-TRGI (Technische Regeln für Gas-
Installationen) in der aktuellen Fassung
o TRF (Technische Regeln Flüssiggas) in der aktuellen
Fassung
o Die Jeweilige Landesbauordnung
InstalatIonsanleItung
o Die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiliges
Bundeslandes
o Gemäß der neuen FeuVO müssen Gasfeuerstatten
oder die Brennstoffleitungen unmittelbar vor diesen
Gasfeuerstatten mit einer Vorrichtung ausgerüstet
sein, die im Brandfalle (Temperatur grösser als 100°
C) die weitere Gaszufuhr selbsttätig absperrt (sog.
„Thermische Armaturen-Sicherung")
Schweiz:
-Beim Anschluss an das Gasnetz sind insbesondere
die einschlägigen Vorschriften und die Richtlinien
des Landes und der kantonalen Instanzen (z.B. der
kantonalen Feuerpolizeivorschriften) zu beachten, in dem
das Gerät betrieben wir.:
• SVGW- Richtlinie G1:
Richtlinie für die Erdgasinstallation in Gebäuden
• EKAS-Richlinie, Nr.1942
Flüssiggas, Teil 2
2.2 Schutzmaßnahmen/ Sicherheitsan-weisungen im
Zusammenhang mit der Installation
Die nachstehenden Schutzmaßnahmen und
Sicherheitsvorschriften sind genau einzuhalten: Am
Gerät dürfen keine Änderungen vorgenommen werden;
- Achtung: Da ein Kamin eine Wärmequelle ist,
entsteht Luftzirkulation. Durch die natürliche
Luftzirkulation werden Feuchtigkeit und noch nicht
Ausgehärte flüchtige Bestandteile aus Farbe,
Baustoffen und Bodenbelägen usw. angesaugt.
Diese Bestandteile können sich auf kalten Flächen als
Ruß ablagern. Darum ist es wichtig, dass der Kamin
nicht kurz nach einem Umbau benutzt wird.
- Wie bei jedem Heizgerät gilt auch hier, dass sich
Tapeten, Vinyl und sonstige temperaturempfindliche
Ummantelungen oder Farbe in der Nähe des Gerätes
verfärben können.
2.3 Umbau
- Installieren Sie immer zuerst den Kamin und danach
erst den Kaminumbau;
- Verwenden Sie feuerfeste, wärme-beständige
Materialien für den Kamin-umbau, auch für
die Innenseite des Kaminumbaus und die Oberkante
des Kaminumbaus sowie die Rückwand, an
der der Kaminumbau installiert wird;
- Ergreifen Sie angemessene Schutzmaß-nahmen,
um sicherzustellen, dass sich die Wand hinter dem
Kaminumbau und auch die Materialien
beziehungsweise Gegenstände, die sich hinter der
Rück-wand befinden, nicht zu stark aufheizen;
- Dabei sind die Mindestvorgaben bezüglich der
Innenabmessungen des Kaminumbaus zu
berücksichtigen;
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