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MECALAC AS 700 Originalbetriebsanleitung Seite 16

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Sicherheitsregeln
1-8
1.5.2.11 Im Hebezeugeinsatz dürfen Anschläger nur nach
Zustimmung des Fahrers und nur von der Seite an den
Ausleger herantreten. Der Fahrer darf die Zustimmung nur
erteilen, wenn das Gerät steht und die Arbeitseinrichtung
nicht bewegt wird.
1.5.2.12 Begleitpersonen beim Führen der Last und An-
schläger dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrers
aufhalten oder wenn sie mit dem Fahrer in Sprechkontakt
stehen.
1.5.2.13 Der Fahrer hat die Lasten möglichst nahe über
dem Boden zu führen und ihr Pendeln zu verhindern.
1.5.2.14 Der Fahrer darf Lasten nicht über Personen
hinwegführen.
1.5.2.15 Bei Montagearbeiten über Körperhöhe dafür
vorgesehene oder sonstige sicherheitsgerechte Aufstiegs-
hilfen und Arbeitsbühnen verwenden. Maschinen-
teile, und hier insbesondere Anbaugeräte z.B. Schaufeln,
nicht als Auf- oder Abstiegshilfen benutzen! Bei
Wartungsarbeiten in größerer Höhe Absturzsicherungen
tragen! Alle Griffe, Tritte, Geländer, Podeste, Bühnen,
Leitern frei von Verschmutzung und Eis halten!
1.5.2.16 Gerät, und hier insbesondere Anschlüsse und
Verschraubungen, zu Beginn der Wartung/ Reparatur von
Öl, Kraftstoff oder Verschmutzung reinigen! Keine aggres-
siven Reinigungsmittel verwenden! Faserfreie Putztücher
benutzen!
1.5.2.17 Vor dem Reinigen des Gerätes mit Wasser oder
Dampfstrahl (Hochdruckreiniger) oder anderen Reinigungs-
mitteln alles abdecken/zukleben, wo aus Sicherheits-
und/oder Funktionsgründen kein Wasser/Dampf/Reini-
gungsmittel eindringen darf. Besonders gefährdet sind
Motorkomponenten wie Einspritzpumpe, Generator, Regler
und Anlasser.
1.5.2.18 Nach dem Reinigen sind die Abdeckungen/
Verklebungen vollständig zu entfernen!
1.5.2.19 Nach der Reinigung, alle Kraftstoff-, Motoröl-,
Hydraulikölleitungen auf Undichtigkeit, gelockerte
Verbindungen, Scheuerstellen und Beschädigungen
untersuchen! Festgestellte Mängel sofort beheben!
1.5.2.20 Nach Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
gelöste Schraubenverbindungen stets festziehen!
1.5.2.21 Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen
beim Rüsten, Warten und Reparieren erforderlich, hat un-
mittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparatur-
arbeiten die Remontage und Überprüfung der Sicherheits-
einrichtungen zu erfolgen.
1.5.2.22 Für sichere und umweltschonende Entsorgung
von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie Austauschteilen sorgen!
1.5.2.23 Das Gerät ist vor der ersten Inbetriebnahme und
nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetrieb-
nahme durch einen Sachkundigen zu prüfen.
S700/S900

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