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MECALAC AS 700 Originalbetriebsanleitung Seite 14

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitsregeln
1-6
1.5.1.21 Als Einweiser dürfen nur zuverlässige Personen
eingesetzt werden. Sie sind vor Beginn ihrer Tätigkeit über
ihre Aufgaben zu unterrichten.
1.5.1.22 Zur Verständigung zwischen Fahrer und Ein-
weiser sind Signale zu vereinbaren. Die Signale dürfen nur
vom Fahrer und vom Einweiser gegeben werden.
1.5.1.23 Einweiser müssen gut erkennbar sein, z. B.
durch Warnkleidung. Sie haben sich im Blickfeld des
Fahrers aufzuhalten.
1.5.1.24 Beim Passieren von Unterführungen, Brücken,
Tunnel, Freileitungen usw. immer auf ausreichenden
Abstand achten!
1.5.1.25 Von Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungs-
rändern so weit entfernt bleiben, dass keine Absturzgefahr
besteht. Der Unternehmer oder sein Beauftragter haben
entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes den
erforderlichen Abstand von der Absturzkante festzulegen.
1.5.1.26 An ortsfesten Kippstellen darf das Gerät nur
betrieben werden, wenn fest eingebaute Einrichtungen an
der Kippstelle das Ablaufen und Abstürzen des Gerätes
verhindern.
1.5.1.27 Jede Arbeitsweise unterlassen, die die Stand-
sicherheit des Gerätes beeinträchtigt!
Die Standsicherheit kann beeinträchtigt werden, z. B.:
- durch Überlastung,
- durch nachgebenden Untergrund,
- durch ruckartiges Beschleunigen oder Verzögern von
Fahr- und Arbeitsbewegungen,
- durch Reversieren aus höherer Fahrgeschwindigkeit,
- bei Arbeiten am Hang,
- bei hoher Fahrgeschwindigkeit in engen Kurven.
- beim Fahren mit dem Gerät im unebenen Gelände mit
verschwenktem Schaufelarm.
1.5.1.28 Hänge nicht in Querrichtung befahren. Arbeits-
ausrüstung und Ladegut stets in Bodennähe führen,
besonders bei Bergabfahrt! Plötzliches Kurvenfahren ist
verboten!
1.5.1.29 In starkem Gefälle und in Steigungen muss sich
die Last möglichst bergseitig befinden.
1.5.1.30 Vor dem Gefälle Fahrgeschwindigkeit herab-
setzen und stets den Gegebenheiten anpassen!
Nie im Gefälle, sondern immer vor dem Gefälle in die
niedrigere Fahrstufe schalten!
1.5.1.31 Rückwärtsfahrt über längere Strecken ist zu
vermeiden.
1.5.1.32 Beim Verlassen des Fahrsitzes grundsätzlich
das Gerät gegen unbeabsichtigtes Wegrollen und unbe-
fugtes Benutzen sichern!
1.5.1.33 Sind die Arbeitseinrichtungen nicht abgesetzt
oder gesichert darf der Fahrer das Gerät nicht verlassen.
1.5.1.34 Bei Arbeitspausen und Arbeitsschluss hat der
Fahrer das Gerät auf tragfähigem und möglichst ebenem
Untergrund abzustellen und gegen Bewegung zu sichern.
S700/S900

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