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Belüftung; Heizölbetrieb; Bei Gasbetrieb (Gt 120 Mit Gas-Gebläsebrenner) - DeDietrich GT 120 Technische Anleitung

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7 Belüftung
Die Luftzufuhr für die oberen Belüftungsöffnungen so vorsehen, dass
die Luft im gesamten Heizraum erneuert wird.
7.1
Heizölbetrieb
Die Mindestquerschnitte sowie die Lage der Zuluft- und Abluft-
Öffnungen sind durch die Richtlinien vom 21. März 1968 und
Änderungen entsprechend den Richtlinien vom 26. Februar 1974
und 03. März 1976 vorgegeben.
In einem Gebäude aufgestellter Generator für die
Kollektivnutzung (Anlagen mit weniger als 70 kW)
Die Frischluftzufuhr muss:
- Im unteren Bereich des Raumes münden,
- Einen freien Mindestquerschnitt von 0.03 dm² je Kilowatt Leistung
und von mindestens 2.5 dm² aufweisen.
Die Abluftführung muss:
- Sich im oberen Bereich des Raums befinden,
- Oberhalb des Daches enden (außer Vorrichtungen mit gleicher
Wirksamkeit, die die Umgebung nicht beeinträchtigen),
- Einen freien Mindestquerschnitt von (entsprechend 2/3 der
Luftzufuhr und mindestens 2.5 dm²)aufweisen.
7.2
Bei Gasbetrieb (GT 120 mit Gas-Gebläsebrenner)
Frankreich: Die Querschnittsfläche der Belüftung, die im
Installationsraum des Heizkessels zwingend vorgeschrieben ist, hat
den Vorgaben der DTU-Norm 61.1 (P 45 204) und insbesondere der
Anweisung bezüglich der allgemeinen Einrichtungen (Heft 1764,
April 1982) zu entsprechen
Belgien:
Die
Querschnittsfläche
Installationsraum des Heizkessels zwingend vorgeschrieben ist, hat
den Vorgaben der Norm NBN D 51.003 zu entsprechen
Deutschland: Der Querschnitt der Belüftung, die im Aufstellraum
des Heizkessels vorgeschrieben ist, muss der Norm VDI 2050 Blatt 1
und weiteren geltenden örtlichen Vorschriften entsprechen.
Sonstige Länder: Die Querschnittsfläche der Belüftung, die im
Installationsraum des Heizkessels zwingend vorgeschrieben ist, hat
den Vorgaben der im jeweiligen Land gültigen Normen zu
entsprechen.
02/11/05 - 300003683-001-A
der
Belüftung,
die
im
GT 120/1200 - GTU 120/1200
Die Luftzufuhr in den Heizraum nicht verstellen (auch nicht
teilweise).
In einem Gebäude aufgestellter Generator für die
individuelle Nutzung
Eine ausreichende Frischluftzufuhr ist so nahe an den Geräten
wie möglich vorzusehen. Der Querschnitt muss mindestens
0.5 dm² betragen.
Im oberen Bereich muss eine Abluftführung eine ausreichende
Belüftung gewährleisten.
Öffentliche Gebäude
Neues Gebäude: Siehe Richtlinie vom 25. Juni 1980 (Anlagen
mit mehr als 20 kW und bis zu 70 kW).
Vorhandenes Gebäude: Siehe Richtlinie vom 25. Juni 1980
(Anlagen mit weniger als 70 kW).
Achtung:
Um eine Beschädigung der Heizkessel zu vermeiden, muss die
Kontaminierung der Verbrennungsluft durch chlorierte und/oder
fluorierte Verbindungen verhindert werden, da sie besonders
korrosiv sind. Diese Verbindungen kommen zum Beispiel in
Spraydosen,
Anstrichen,
Waschmitteln, Detergenzien, Klebstoffen, Streusalz usw. vor.
Folglich:
- Abluft aus derartigen Räumen nicht ansaugen: Friseursalons,
Reinigungen, Industrielle Werkstätten (Lösungsmittel), Räume
mit Kühlanlagen (Risiko des Austritts von Kühlmittel) usw.
- Derartige Produkte nicht in der Nähe der Heizkessel lagern.
Im Fall der Korrosion des Heizkessels und/oder seiner
Peripheriegeräte
durch
Verbindungen (s. o.), wird keine Gewährleistung übernommen.
Lösungsmitteln,
Reinigungsmitteln,
chlorierte
und/oder
fluorierte
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