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Zuluft-/ Abgasführung Für Die Installationsarten B23/C13/C33 (Gem Trgi86/96) ); Installationsart B23 Raumluftabhängiger Betrieb/ Abgas Über Dach; Installationsart C13 Raumluftunabhängiger Betrieb / Abgas Durch Die Außenwand - Kampmann GASLOW XR 10-60 Bedienungsanleitung

Stationärer atmosphärischer warmlufterzeuger mit modulierendem brenner
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4.4 Zuluft-/ Abgasführung für die Installationsarten B23/C13/C33 (gem TRGI86/96) )
Für alle Installationsarten gilt:
Es sind nur die Original mit dem Gerät zugelassene
Zuluft-/Abgasführungen zu verwenden!
Die Geräte besitzen keinen Kondensatablauf und sind deshalb
nicht für den kondensierenden Betrieb geeignet!
Die maximale gestreckte trockene Leitungslänge der Abgasrohre ist 4m.
Die maximale Länge ist 9 m. (pro Bogen verkürzt sich die Länge um 0,25m), um Kondensatbildung im Abgasrohr
zu verhindern.
Bei Abgasführungen über Dach ist darauf zu achten, dass die Abgasmündung mindestens 40 cm über das Dach
hinaus geführt wird (gilt für Geräte bis 50 kW Nennwärmeleistung). Die Mündung muss allerdings Dachaufbauten
und Dachlukenfenster mindestens um 1m überragen oder davon mindestens 1,5m Abstand haben.
Die Gesamtlänge für raumluftunabhängige Installationen C13/C33 für die Zuluft- und Abgasführung darf eine
Länge von 9M nicht überschreiten! Für Richtungsänderungen ist ein entsprechender Abzug von der maximalen
Gesamtlänge (Bogen 90° = 1,5m; Bogen 45° = 1,0m) vorzunehmen
4.4.1 Installationsart B23 raumluftabhängiger Betrieb/ Abgas über Dach
Verbrennungsluftzuführung (für Geräteart B)
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor, wenn dem Aufstellraum bei einem Unterdruck gegenüber dem
Freien von nicht mehr als 0,04 mbar (4Pa) auf natürliche Weise oder mit technischen Maßnahmen, eine
Verbrennungsluftmenge von 1,6 m³/h je 1 kW installierte Gesamtwärmeleistung zuströmt.
Die ausreichende Verbrennungsluftversorgung kann durch folgende Maßnahmen sichergestellt
werden (näheres regelt die DVGW-TRGI86/96)
a) über Außenfugen des Aufstellraumes
b) über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund (Ansaugung über Nebenräume)
c) über Öffnungen ins Freie
d) gemeinsam über Außenfugen und Außenluft-Durchlasselemente im Aufstellraum
e) über besondere technische Anlagen
Für raumluftabhängige Feuerstätten bis 35 kW Nennwärmeleistung gilt nach DVGW-TRGI 86/96,
dass eine ausreichende Zufuhr der Verbrennungsluft sichergestellt ist, wenn eine der nachfolgend aufgeführten
Bedingungen erfüllt wird:
a) Wenn der Rauminhalt mindestens 4m³ je 1 kW installierte Gesamtwärmeleistung beträgt
und der Aufstellraum Außenfenster oder Außentüren hat.
b) Wenn der Aufstellraum eine Verbrennungsluftöffnung(en) von mindestens 150cm² ins Freie hat.
c) Bei Verbrennungsluftverbund (Ansaugung über Nebenräume) sind die Vorschriften der
DVGW-TRGI 86/96 zu beachten
Als Berührungsschutz muss das Schutzgitter auf dem Ansaugstutzen installiert sein!
4.4.2 Installationsart C13 raumluftunabhängiger Betrieb / Abgas durch die Außenwand
Zuluft-Abgassystem mit Gefälle
zur Außenwand verlegen!
Leitungslängen siehe unter 4
Betriebsanleitung Warmlufterzeuger XR 10.. 60
1550803
1551003
d
80
100
D
125
150
HOH
110
140
180
max. 300
600
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