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Vorschriften; Sicherheitshinweise; Vorschriften/Richtlinien (Für Deutschland) - Kampmann GASLOW XR 10-60 Bedienungsanleitung

Stationärer atmosphärischer warmlufterzeuger mit modulierendem brenner
Inhaltsverzeichnis

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1 VORSCHRIFTEN

1.1 Sicherheitshinweise

Die folgenden Ausführungen gelten für die Bundesrepublik Deutschland. In anderen Ländern sind
die entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Der Elektroanschluss darf gemäß der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft nur von einem
Elektrofachmann oder unter Aufsicht von einem Elektrofachmann durchgeführt werden.
Bei Arbeiten an spannungsführenden und drehenden Bauteilen ist das Gerät stromlos zu schalten,
d.h. der Hauptschalter und die Sicherungen sind auszuschalten bzw. herauszudrehen und gegen
Wiedereinschalten zu sichern.
Gasversorgungseinrichtungen
durchgeführt werden.
Die Erdgasleitung zum Brenner des Gerätes ist nach den TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
des DVGW zu installieren
1.2 Vorschriften/Richtlinien (für Deutschland)
Die folgenden Ausführungen gelten für die Bundesrepublik Deutschland. In anderen Ländern
sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Bei der Aufstellung sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. Dabei gilt der Grundsatz: "Der Betrieb der
Heizungsanlage darf den Aufstellraum und seine Nutzung nicht gefährden und umgekehrt darf die Nutzung des
Aufstellraumes die Sicherheit des Warmlufterzeugers nicht gefährden".
Insbesondere sind für Deutschland die folgenden Vorschriften und Richtlinien zu beachten:
LBauO
FeuVO
1.BimSchV
DIN 4794 Teil 2
DIN 4794 Teil 5
TRGI des DVGW
VDE 0100 -
VBG 4 §3
Betriebsanleitung Warmlufterzeuger XR 10.. 60
dürfen
nur
.
Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes
1. Bundesimmessionschutzverordnung
Ortsfeste Warmlufterzeuger Anforderungen und Prüfung
Ortsfeste Warmlufterzeuger Aufstellung und Betrieb
Technische Regel für Gasinstallationen
Allgemeine Vorschriften der Elektrotechnik
Unfallverhütungsvorschrift der Berufgenossenschaft für Elektrische Anlagen
durch
vom
Gasversorger
zugelassene
Unternehmen
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