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Sachwidrige Verwendung; Grundsätzliche Angaben Zur Sicherheit - Demag DC-Com 1 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.3 Sachwidrige
Verwendung
1.4 Grundsätzliche
Angaben zur Sicher-
heit
8
Bestimmte Arbeiten und Tätigkeiten sind beim Umgang mit Kettenzügen un-
zulässig, da sie Gefahren für Leib und Leben sowie Schäden am Kettenzug
verursachen können, z.B.:
• Anhaltende Betätigung von Heben, wenn der Lasthaken die obere Endstellung
erreicht oder eine Last nicht gehoben wird.
• Anhaltende Betätigung von Senken, wenn die verfügbare Kettenlänge
ausgefahren ist.
• Sicherheitswidriges Führen der Last (z.B. Pendeln).
• Anhängende Lasten über Personen hinweg führen.
• Anhängende Lasten schräg ziehen oder schleppen.
• Festsitzende oder verklemmte Lasten losreissen.
• Höchstzulässige Belastung und zulässige Lastabmessungen überschreiten.
• Schwebende Lasten unbeaufsichtigt hängen lassen.
• Anfassen der Kette beim Heben oder Senken der Last.
• Kette über Kanten umlenken.
• Kette als Tragschlinge benutzen.
• Bewegen von Lasten durch Ziehen am Steuerschalter.
• Lasten in die schlaffe Kette hineinfallen lassen.
• Steuerschalter unsachgemäß mechanisch belasten.
• Die Steuerleitung darf bei Hubbewegungen nicht um die Kette gewickelt sein.
• Befördern von Personen ist nicht zulässig, es sei denn, Hubeinrichtungen sind
ausdrücklich für den Personentransport zugelassen.
• Elektrische Einrichtungen manipulieren.
• Kettenzüge müssen so aufgehängt werden, dass ein seitliches Anstoßen an
festen Aufbauten verhindert wird, z.B. beim Schwenken von Schwenkkranen.
• Bei Einscherung 2/1 darf die Unterflasche nicht verdreht und umgeschlagen
werden; gleichgerichtete Kettenglieder müssen unverdreht gegenüber stehen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass Kettenzüge nur in einwandfreiem Zustand
betrieben werden und die zutreffenden Sicherheitsanforderungen und Vorschriften
eingehalten werden.
Kettenzüge sind sofort außer Betrieb zu setzen, wenn Mängel oder Unregelmäßig-
keiten in der Funktion festgestellt werden. Wenn der Kettenzug wegen eines si-
cherheitsrelevanten Mangels stillgesetzt ist, muss er gegen Wiederinbetriebnahme
gesichert werden, bis ein Sachkundiger sich davon überzeugt hat, dass die Ursa-
che der Gefährdungssituation beseitigt ist und der Betrieb der Anlage ohne Ge-
fährdung möglich ist.
Um Unfälle und Schäden zu vermeiden sind allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz
sowie grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen und diese
Betriebsanleitung zu beachten. Wichtige Hinweise sind durch entsprechende Sym-
bole gekennzeichnet. Die Betriebsanleitung ist so aufzubewahren, dass sich das
zuständige Bedienungspersonal jederzeit informieren kann.
Jegliche Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und von Sicherheitshinweisen kann
zu Verletzungen oder gar zum Tod von Personen führen. Der Betreiber hat sein
Personal entsprechend zu unterweisen.
Durch besondere örtliche Bedingungen oder Einsatzfälle können Situationen vor-
handen sein bzw. eintreten, die in dieser Betriebsanleitung nicht berücksichtigt
sind. In solchen Fällen sind die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit vom
Betreiber festzustellen und zu veranlassen. Erforderliche Maßnahmen können z.B.
durch den Umgang mit Gefahrstoffen oder Werkzeugen entstehen und das Bereit-
stellen / Tragen persönlicher Schutzausrüstungen betreffen.

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