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Sicherheitshinweise Zur Instandhaltung - Demag DC-Com 1 Betriebsanleitung

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1.9 Sicherheitshinweise
zur Instandhaltung
Funktion der Rutschkupplung
Der Kettenzug hat eine Rutschkupplung, die den Kettenzug vor Überlastung
schützt. Eine Dauerbeanspruchung der Rutschkupplung ist nicht zulässig und führt
zu vorzeitigem Verschleiß. Eine Dauerbeanspruchung tritt auf, wenn der Motor
weiter dreht obwohl die Kette steht oder wenn die Last zu langsam gehoben wird.
Funktion der Hubwegbegrenzer mit Endschalter (optional)
Nach dem Ansprechen der Hubwegbegrenzer ist nur noch die entgegengesetzte
Bewegung möglich. Der Hubweg ist durch Anschlagstücke an den Enden der Kette
begrenzt. Dadurch wird die Rutschkupplung als Notendhalteeinrichtung wirksam;
die Bremse fällt automatisch ein und der Motor wird abgeschaltet. Das Ansprechen
der Notendhalteeinrichtung führt zu einer Warnmeldung auf der Anzeige. Das An-
fahren der Notendhalteeinrichtung ist durch Endschalterkontakte verhindert, die
von elastischen Puffern auf dem Anschlagstück betätigt werden und die Bewegung
vorher abschalten.
Funktion der Hubwegbegrenzer ohne Endschalter
Ohne Endschalter wirkt die Rutschkupplung in Verbindung mit den Anschlagstü-
cken in der Kette als Notendhalteeinrichtung.
Das betriebsmäßige Anfahren der Notendhalteeinrichtung ist verboten. Ist ein
betriebsbedingtes, wiederholtes Anfahren der oberen Endstellung absehbar, sind
Endschalter einzusetzen (siehe auch Abschnitt 1.3 Sachwirdige Verwendung).
Der Betreiber des Kettenzuges hat für die vorschriftsmäßige Instandhaltung des
Kettenzuges zu sorgen. Unter Instandhaltung werden Maßnahmen der Wartung,
Prüfung und Instandsetzung verstanden.
Mit den Instandhaltungsarbeiten muss entsprechend qualifiziertes Fachpersonal
(Sachkundige) beauftragt werden. Unbefugten Personen sind Instandhaltungs-
arbeiten am Kettenzug zu untersagen.
Die notwendigen Prüf- Einstell- und Instandhaltungsarbeiten und zugehörigen Zeit-
intervalle sind in der Betriebsanleitung Kapitel 6 angegeben.
Bei allen Instandhaltungsarbeiten, soweit im Kapitel 6 nicht besonders geregelt,
sind Kettenzüge abzuschalten und stillzusetzen sowie gegen unbeabsichtigtes
oder unbefugtes Inbetriebsetzen (Wiedereinschalten) zu sichern. Schalter sind
abzuschließen.
Es ist sicherzustellen, dass
• der Kettenzug abgeschaltet ist, auf Spannungsfreiheit geprüft und in besonde-
ren Fällen kurzgeschlossen wird,
• bewegliche Teile stillstehen und stillgesetzt sind,
• bewegliche Teile sich während der Instandhaltungsarbeiten nicht in Bewegung
setzen können,
• die Stromversorgung nicht unbeabsichtigt wieder eingeschaltet werden kann,
• Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Austauschteile vorschriftsmäßig entsorgt
werden.
Hinweise für Instandhaltungsarbeiten während des Betriebes
Wenn Instandhaltungsarbeiten am Kettenzug innerhalb eines laufenden Betriebes
durchgeführt werden müssen, sind je nach Betriebssituation besondere Sicher-
heitsvorkehrungen zu treffen.
Der Betreiber oder die von ihm beauftragte Person muss in jedem Einzelfall prü-
fen, ob die Instandhaltung, ohne Gefahren für Personen während des Betriebes
durchgeführt werden kann und muss unter Berücksichtigung der örtlichen Verhält-
nisse alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen.
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